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Vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Polen: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Vorübergehender Aufenthalt und Arbeitserlaubnis in Polen: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung #

Der Erhalt einer vorübergehenden Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Polen umfasst mehrere Schritte. Dieser Leitfaden bietet einen detaillierten Überblick unter Berücksichtigung der neuesten Vorschriften und Anforderungen.

1. Feststellung der Anspruchsberechtigung #

Wer benötigt diese Genehmigung? Nicht-EU-Bürger, die beabsichtigen, in Polen länger zu arbeiten und zu wohnen als der Zeitraum, der durch ein Visum oder eine Visumfreiheit gestattet ist (in der Regel 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen), benötigen diese Genehmigung.

Antragsgründe: Der häufigste Grund ist die Beschäftigung. Sie müssen ein Stellenangebot von einem polnischen Arbeitgeber haben.

2. Einen Arbeitgeber finden und eine Arbeitserlaubnis (Typ A) erhalten #

Rolle des Arbeitgebers: Der Prozess beginnt in der Regel mit einem polnischen Arbeitgeber, der Sie einstellen möchte. Der Arbeitgeber muss bevor Sie eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen können, in Ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Arbeitserlaubnistypen: Der häufigste Typ ist Typ A, der für Ausländer gilt, die in Polen auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags oder einer zivilrechtlichen Vereinbarung mit einem Arbeitgeber arbeiten, dessen eingetragener Sitz oder Wohnsitz sich in Polen befindet.

Antragsverfahren für die Arbeitserlaubnis (Arbeitgeber):

  • Arbeitsmarktprüfung: Der Arbeitgeber muss zunächst eine Arbeitsmarktprüfung (informacja starosty) durch das örtliche Arbeitsamt (Powiatowy Urząd Pracy) durchführen. Diese Prüfung beurteilt, ob qualifizierte polnische oder EU-Bürger für die Stelle zur Verfügung stehen. Auf die Prüfung wird in bestimmten Berufen oder Situationen verzichtet.
  • Antragstellung: Wenn die Arbeitsmarktprüfung negativ ausfällt (keine geeigneten Kandidaten gefunden), kann der Arbeitgeber beim zuständigen Woiwodschaftsamt (Urząd Wojewódzki) eine Arbeitserlaubnis beantragen.
  • Erforderliche Dokumente (Arbeitgeber):
    • Antragsformular
    • Firmendokumente (z. B. KRS-Auszug)
    • Kopien der Passseiten des Arbeitnehmers
    • Nachweis einer Krankenversicherung für den Arbeitnehmer
    • Informationen des Starosten über die Unfähigkeit, den Personalbedarf des Arbeitgebers auf der Grundlage von Registern der Arbeitslosen und Arbeitssuchenden zu decken, oder ein negatives Ergebnis der für den Arbeitgeber durchgeführten Anwerbung
    • Weitere vom Woiwodschaftsamt geforderte Dokumente

Woiwodschaftsamt: Das jeweilige Woiwodschaftsamt hängt von der eingetragenen Adresse des Arbeitgebers ab.

3. Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis (Karta Pobytu Czasowego) #

Nach der Arbeitserlaubnis: Sobald der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für Sie erhalten hat, können Sie eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen den Antrag persönlich beim für Ihren Wohnort in Polen zuständigen Woiwodschaftsamt stellen.

Antragszeitpunkt: Beantragen Sie die Erlaubnis, bevor Ihr aktuelles Visum oder Ihr legaler Aufenthalt abläuft, um eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer zu vermeiden, die zur Abschiebung führen kann.

Erforderliche Dokumente (Antragsteller):

  • Antragsformular: Ausgefülltes Antragsformular für eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis. Sie können dieses in der Regel von der Website des Woiwodschaftsamtes herunterladen.
  • Passkopien: Kopien aller Passseiten, einschließlich der biografischen Seite, Visa und Stempel.
  • Kopie der Arbeitserlaubnis: Eine Kopie der Ihrem Arbeitgeber ausgestellten Arbeitserlaubnis.
  • Arbeitsvertrag: Eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags (umowa o pracę) oder einer zivilrechtlichen Vereinbarung (umowa zlecenie).
  • Nachweis der Krankenversicherung: Nachweis, dass Sie eine Krankenversicherung haben (z. B. ZUS-Bestätigung).
  • Nachweis der Unterkunft: Dokumente, die Ihren Wohnsitz in Polen bestätigen (z. B. Mietvertrag, Eigentumsurkunde).
  • Steuerinformationen: Nachweis der Steueridentifikationsnummer (NIP) und der REGON-Nummer, falls zutreffend.
  • Fotos: Vier aktuelle Passfotos.
  • Antragsgebühr: Zahlung der Antragsgebühr (Stempelsteuer).
  • Sonstige Dokumente: Alle anderen Dokumente, die vom Woiwodschaftsamt je nach Ihrer spezifischen Situation benötigt werden.

Einreichung des Antrags:

  • Persönlich: Sie müssen den Antrag persönlich beim Woiwodschaftsamt einreichen.
  • Biometrie: Sie müssen Ihre Fingerabdrücke abgeben.
  • Interview: Sie können zu einem Interview eingeladen werden, um Aspekte Ihres Antrags zu klären.

4. Warten auf eine Entscheidung #

Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit kann variieren, beträgt aber in der Regel mehrere Monate. Sie können den Status Ihres Antrags beim Woiwodschaftsamt überprüfen.

Aufenthalt in Polen während der Bearbeitung: Wenn Sie Ihren Antrag vor Ablauf Ihres legalen Aufenthalts einreichen, können Sie sich legal in Polen aufhalten, während Ihr Antrag bearbeitet wird, auch wenn Ihr Visum abläuft. Ihr Reisepass wird abgestempelt, um zu bestätigen, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.

5. Erhalt der Entscheidung und Abholung Ihrer Aufenthaltskarte (Karta Pobytu) #

Entscheidungsmitteilung: Sie erhalten vom Woiwodschaftsamt eine schriftliche Entscheidung über Ihren Antrag.

Abholung der Karte: Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, müssen Sie Ihre Aufenthaltskarte persönlich beim Woiwodschaftsamt abholen. Sie müssen Ihren Reisepass und das Entscheidungsschreiben vorlegen.

6. Verlängerung Ihrer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis #

Erneuerung: Sie können die Verlängerung Ihrer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen. Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig (mindestens 30 Tage vor Ablauf) Ihrer aktuellen Erlaubnis.

Wichtige Überlegungen #

  • Sprache: Alle eingereichten Dokumente müssen auf Polnisch oder von einem beeidigten Übersetzer ins Polnische übersetzt sein.
  • Gebühren: Sowohl für die Arbeitserlaubnis als auch für die Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an.
  • Änderungen der Umstände: Sie müssen das Woiwodschaftsamt über alle Änderungen Ihrer Umstände informieren (z. B. Adressänderung, Arbeitgeberwechsel).
  • Ablehnung: Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie das Recht, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Offizielle Ressourcen #

Haftungsausschluss: Einwanderungsgesetze und -verfahren können sich ändern. Überprüfen Sie die neuesten Informationen immer bei den oben genannten offiziellen Quellen oder wenden Sie sich an einen Einwanderungsanwalt.

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