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Polnische Arbeitserlaubnisse: Wie wirkt sich der Ukraine-Krieg auf den Antragsprozess aus?

Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf polnische Arbeitserlaubnisse für Ukrainer #

Der Krieg in der Ukraine hat den Antragsprozess für Arbeitserlaubnisse in Polen erheblich beeinflusst, insbesondere für ukrainische Staatsbürger. Polen ist zu einem Hauptziel für Ukrainer geworden, die Zuflucht und Beschäftigung suchen. Hier ist eine detaillierte Aufschlüsselung:

Sondergesetzgebung und Schutz #

Vorübergehender Schutz: Polen hat eine Sondergesetzgebung eingeführt, um ukrainischen Bürgern, die vor dem Krieg fliehen, vorübergehenden Schutz zu gewähren. Dieser Schutz gewährt ihnen das Recht, in Polen zu wohnen, zu arbeiten und soziale Dienste in Anspruch zu nehmen.

  • Rechtsgrundlage: Die primäre Rechtsgrundlage ist das Gesetz vom 12. März 2022 über die Unterstützung von Bürgern der Ukraine im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten auf dem Territorium dieses Landes.
  • Gewährte Rechte: Dieses Gesetz stellt sicher, dass sich ukrainische Bürger für einen bestimmten Zeitraum legal in Polen aufhalten können, der in der Regel verlängerbar ist, und das Recht haben, ohne separate Arbeitserlaubnis zu arbeiten.

Ausnahmen von der Arbeitserlaubnispflicht #

Vereinfachte Verfahren: Aufgrund des vorübergehenden Schutzstatus sind viele Ukrainer von den Standardanforderungen für Arbeitserlaubnisse befreit. Dies bedeutet, dass sie sich bei den örtlichen Arbeitsämtern anmelden und fast sofort mit der Arbeit beginnen können.

  • Registrierungspflicht: Arbeitgeber müssen das örtliche Arbeitsamt (Powiatowy Urząd Pracy) innerhalb von 14 Tagen nach der Einstellung eines ukrainischen Bürgers, der unter vorübergehendem Schutz steht, benachrichtigen.
  • Keine Arbeitserlaubnis erforderlich: Für Personen, die unter vorübergehendem Schutz stehen, ist in der Regel kein vollständiger Antrag auf eine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Standardverfahren für Arbeitserlaubnisse (für Personen, die keinen Anspruch auf vorübergehenden Schutz haben oder nachdem der vorübergehende Schutz abgelaufen ist) #

Arten von Arbeitserlaubnissen: Wenn ein ukrainischer Bürger keinen Anspruch auf vorübergehenden Schutz hat oder sein vorübergehender Schutzstatus abläuft, muss er möglicherweise eine Standardarbeitserlaubnis beantragen. Die wichtigsten Arten sind:

  • Typ A: Gilt für Ausländer, die in Polen auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags oder eines zivilrechtlichen Vertrags mit einem Arbeitgeber arbeiten, dessen Sitz oder Wohnsitz sich in Polen befindet.
  • Typ D: Gilt für Ausländer, die von einem ausländischen Arbeitgeber nach Polen entsandt werden, um vorübergehende oder gelegentliche Dienstleistungen zu erbringen (Exportdienstleistung).
  • Typ E: Gilt für Ausländer, die in Polen für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten innerhalb der nächsten 6 Monate für andere Zwecke als die in den Typen A, B, C und D genannten arbeiten.

Antragsverfahren: Der Arbeitgeber beantragt in der Regel die Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Staatsangehörigen.

  • Arbeitsmarktprüfung: Der Arbeitgeber muss zunächst eine Arbeitsmarktprüfung (sog. test rynku pracy) durchführen, um nachzuweisen, dass keine qualifizierten polnischen oder EU-Bürger für die Stelle zur Verfügung stehen. Dieser Test wird vom örtlichen Arbeitsamt durchgeführt.
  • Antragstellung: Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten beim Woiwodschaftsamt (Urząd Wojewódzki) ein.
  • Entscheidung: Der Woiwode (Gouverneur der Region) erlässt eine Entscheidung über die Arbeitserlaubnis.

Erforderliche Dokumente (Allgemein – Kann variieren) #

Für den Arbeitgeber:

  • Handelsregisterauszug (KRS, REGON).
  • Steueridentifikationsnummer (NIP).
  • Nachweis über keine ausstehenden Steuer- oder Sozialversicherungspflichten.

Für den ukrainischen Staatsbürger:

  • Passkopie.
  • Nachweis der Qualifikationen (Diplome, Zertifikate).
  • Aktuelle Adresse in Polen.
  • Manchmal ein Strafregisterauszug (wird jedoch oft für Personen unter vorübergehendem Schutz erlassen).

Wichtige Überlegungen #

  • Visabestimmungen: Abhängig vom Status des ukrainischen Staatsbürgers und der Art der Arbeitserlaubnis kann weiterhin ein Visum erforderlich sein. Personen, die unter vorübergehendem Schutz stehen, benötigen in der Regel kein Visum für die Dauer ihres Schutzes.
  • PESEL-Nummer: Ukrainische Bürger, die unter vorübergehendem Schutz stehen, haben Anspruch auf eine PESEL-Nummer (persönliche Identifikationsnummer), die für den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und Beschäftigung unerlässlich ist.
  • Gesundheitsversorgung: Personen, die unter vorübergehendem Schutz stehen, haben Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung in Polen.
  • Sozialversicherung: Eine Beschäftigung mit einer Arbeitserlaubnis oder unter vorübergehendem Schutz gewährt Zugang zum polnischen Sozialversicherungssystem (ZUS).

Offizielle Ressourcen und Links #

Haftungsausschluss: Vorschriften und Verfahren können sich ändern, daher ist es immer am besten, die offiziellen Quellen und lokalen Behörden für die aktuellsten Informationen zu konsultieren.

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