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Umzug nach Polen? Vergessen Sie nicht, Ihren Führerschein umzutauschen!

Umtausch Ihres Führerscheins in Polen #

Wenn Sie nach Polen ziehen und planen, Auto zu fahren, ist es wichtig, die Regeln für den Führerscheinumtausch zu verstehen. Die Anforderungen hängen davon ab, ob Ihr Führerschein von einem EU-/EFTA-Land oder einem Nicht-EU-/EFTA-Land ausgestellt wurde.

EU-/EFTA-Führerscheine #

Führerscheine, die von EU-Mitgliedstaaten (einschließlich Island, Liechtenstein und Norwegen) ausgestellt wurden, sind in Polen grundsätzlich gültig. Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, Ihren EU-/EFTA-Führerschein gegen einen polnischen Führerschein umzutauschen, solange er gültig ist. Sie können dies jedoch aus Bequemlichkeit tun.

Gültigkeit: Ein EU-/EFTA-Führerschein ist in Polen bis zu seinem Ablaufdatum gültig.

Optionaler Umtausch: Sie können Ihren EU-/EFTA-Führerschein freiwillig gegen einen polnischen Führerschein umtauschen. Dazu müssen Sie Ihr lokales Gemeindeamt (Urząd Miasta) oder Kreisamt (Starostwo Powiatowe) aufsuchen und Folgendes vorlegen:

  • Ihren aktuellen EU-/EFTA-Führerschein.
  • Eine Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung (Karta Pobytu) oder einen Nachweis über die Wohnsitzanmeldung (Zaświadczenie o zameldowaniu), falls zutreffend.
  • Eine polnische Übersetzung Ihres Führerscheins (falls nicht auf Polnisch), übersetzt von einem beeidigten Übersetzer.
  • Ein ausgefülltes Antragsformular (im Amt erhältlich).
  • Ein Passfoto.
  • Einen Zahlungsnachweis über die erforderliche Gebühr.

Nicht-EU-/EFTA-Führerscheine #

Wenn Sie einen Führerschein besitzen, der von einem Land außerhalb der EU/EFTA ausgestellt wurde, gelten andere Regeln. Bei Aufenthalten von mehr als 185 Tagen sind Sie in der Regel verpflichtet, Ihren ausländischen Führerschein gegen einen polnischen Führerschein umzutauschen.

Umtauschpflicht: Sie müssen Ihren Nicht-EU-/EFTA-Führerschein innerhalb von sechs Monaten nach Ihrem Wohnsitzantritt in Polen umtauschen, wenn Sie weiterhin Auto fahren möchten.

Länder, die von Theorie- und Praxisprüfungen befreit sind: Polen hat Abkommen mit einigen Ländern, die einen einfachen Umtausch ohne Theorie- oder Praxisprüfung ermöglichen. Überprüfen Sie die aktuelle Liste der Länder mit solchen Abkommen auf den offiziellen polnischen Regierungswebsites oder bei Ihrem örtlichen Gemeindeamt. Stand Ende 2023 gehören zu diesen Ländern häufig (aber nicht ausschließlich) Japan, Südkorea und Kanada. Die genaue Liste kann sich ändern, daher ist eine Überprüfung unerlässlich.

Verfahren für den Umtausch eines Nicht-EU-/EFTA-Führerscheins:

  • Besuchen Sie das zuständige Amt: Gehen Sie zu Ihrem lokalen Gemeindeamt (Urząd Miasta) oder Kreisamt (Starostwo Powiatowe).
  • Erforderliche Dokumente:
  • Ihren aktuellen ausländischen Führerschein.
  • Eine polnische Übersetzung Ihres Führerscheins durch einen beeidigten Übersetzer.
  • Einen Wohnsitznachweis (z. B. Aufenthaltsgenehmigung, Wohnsitzanmeldung).
  • Ein ärztliches Attest, das Ihre Fahrtauglichkeit bestätigt (Orzeczenie Lekarskie). Hierfür müssen Sie einen polnischen Arzt aufsuchen.
  • Eine psychologische Begutachtung (Orzeczenie Psychologiczne) kann ebenfalls erforderlich sein.
  • Ein ausgefülltes Antragsformular.
  • Ein Passfoto.
  • Einen Zahlungsnachweis über die erforderlichen Gebühren.
  • Theorie- und Praxisprüfungen: Wenn Ihr Land nicht befreit ist, müssen Sie wahrscheinlich sowohl eine Theorie- als auch eine praktische Fahrprüfung in Polen bestehen.

Wichtige Hinweise #

  • Beeidigter Übersetzer: Stellen Sie sicher, dass alle Übersetzungen von einem polnischen beeidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły) angefertigt werden. Eine Liste zertifizierter Übersetzer finden Sie auf der Website des polnischen Justizministeriums.
  • Ärztliche Untersuchung: Die ärztliche Untersuchung muss von einem Arzt durchgeführt werden, der zur Durchführung solcher Untersuchungen in Polen berechtigt ist.
  • Gebühren: Für den Umtausch Ihres Führerscheins, ärztliche Untersuchungen, Übersetzungen und mögliche Fahrprüfungen fallen Gebühren an. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt nach den aktuellen Gebührenordnungen.
  • Verlorener oder gestohlener Führerschein: Wenn Ihr Originalführerschein verloren oder gestohlen wurde, müssen Sie zusätzliche Dokumente vorlegen, z. B. eine Bestätigung der ausstellenden Behörde Ihres Originalführerscheins.
  • Wohnsitzerfordernis: Stellen Sie sicher, dass Sie die Wohnsitzerfordernisse erfüllen, bevor Sie den Umtausch Ihres Führerscheins beantragen.

Wo Sie weitere Informationen erhalten #

  • Ihr lokales Gemeindeamt (Urząd Miasta) oder Kreisamt (Starostwo Powiatowe): Dies ist Ihre primäre Anlaufstelle für spezifische Anforderungen und Antragsverfahren.
  • Offizielle polnische Regierungswebsites: Suchen Sie auf den offiziellen Regierungsportalen für Verkehr und Bürgerangelegenheiten nach Informationen.

Haftungsausschluss: Vorschriften können sich ändern, daher ist es immer am besten, die aktuellsten Anforderungen bei den zuständigen polnischen Behörden zu überprüfen, bevor Sie mit dem Umtauschverfahren beginnen.

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