Jobbeschreibung
Iziwork, die digitale Zeitarbeitsagentur Nr. 1, sucht einen LKW-Fahrer (Schwerverkehr) – Nachtschicht (m/w/d) in Montauban. Bewerben Sie sich mit einem Klick und greifen Sie auf alle unsere Dienstleistungen über die beste App auf dem Markt zu.
Unser Kunde, spezialisiert auf den Gütertransport, sucht einen LKW-Fahrer (Schwerverkehr).
Ihre Aufgaben
Sie berichten dem Betriebsleiter und sind für folgende Aufgaben verantwortlich:
- Sicheres Führen eines schweren Nutzfahrzeugs
- Bedienung der Ladebordwand zum Be- und Entladen von Waren
- Sicherstellung der nächtlichen Belieferung von Geschäften in der Region
Arbeitszeit:
- Nachtarbeit
Vergütung & Leistungen
Vergütung: 2.600 € – 2.800 € pro Monat
Reguläre Wochenstunden: 35 Stunden pro Woche
Leistungen:
- 10 % Prämienzahlung am Ende der Mission (IFM) + 10 % Urlaubsgeld (CP), für ein Bruttogesamtgehalt von 3.146,00 € – 3.388,00 € pro Monat
- Anträge auf Vorauszahlung innerhalb von 24 Stunden
- Eines der besten CETs (Zeitsparkonto) in Frankreich mit einem jährlichen Zinssatz von 10 %
- Alle Ihre Dienstleistungen in einer Anwendung
- Schneller Zugriff auf alle Ihre Dokumente in unserer Anwendung
- Unterstützung unserer Zeitarbeitnehmer während ihrer gesamten Karriere durch unseren Schulungsservice
Gewünschtes Profil
- Erfahrung: Mindestens 1 Monat
Erforderliche Zertifikate
- Führerschein Klasse C – Schwere Nutzfahrzeuge
- Fahrerkarte (Tachograph)
- Fahrerqualifizierungsnachweis (FIMO/FCO)
Iziwork schätzt Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion. Alle Bewerbungen werden auf der Grundlage von Fähigkeiten und Fertigkeiten geprüft. Ihre persönlichen Daten werden gemäß unserer Datenschutzrichtlinie verarbeitet, die auf unserer Website verfügbar ist oder auf Anfrage unter *** erhältlich ist. Sie können Ihre Rechte gemäß der DSGVO ausüben, indem Sie das darin beschriebene Verfahren befolgen.
____
Die bezahlte Urlaubsentschädigung (ICCP) wird monatlich ausgezahlt. Die Entschädigung am Ende der Mission (IFM) wird am Ende jeder tatsächlich abgeschlossenen Mission ausgezahlt, vorbehaltlich der in Artikel L1251-33 des Arbeitsgesetzbuchs vorgesehenen Fälle der Nichtzahlung.