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Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in Polen: Welche Dokumente benötige ich?

Aufenthaltserlaubnisantrag in Polen: Erforderliche Dokumente #

Um eine Aufenthaltserlaubnis in Polen zu beantragen, müssen Sie in der Regel mehrere Dokumente zusammenstellen. Die spezifischen erforderlichen Dokumente können je nach Art der beantragten Erlaubnis variieren (z. B. befristete Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, EU-Daueraufenthaltserlaubnis) und dem Zweck Ihres Aufenthalts. Hier ist jedoch eine umfassende Liste von Dokumenten, die häufig benötigt werden:

Allgemein erforderliche Dokumente: #

  • Antragsformular: Ein ausgefülltes Antragsformular für die spezifische Art der Aufenthaltserlaubnis, die Sie beantragen. Sie können dieses in der Regel von der Website des zuständigen Woiwodschaftsamtes (Urząd Wojewódzki) herunterladen.
  • Passkopien: Kopien aller Seiten Ihres gültigen Reisepasses, einschließlich Seiten mit Visa, Einreisestempeln und allen anderen relevanten Informationen.
  • Passfotos: Vier aktuelle Passfotos (3,5 x 4,5 cm), die Ihr ganzes Gesicht, unbedeckten Kopf (es sei denn, eine Kopfbedeckung ist aus religiösen Gründen erforderlich) und einen hellen Hintergrund zeigen.
  • Nachweis über den legalen Aufenthalt: Dokumente, die Ihren legalen Aufenthalt in Polen bestätigen, wie z. B. ein Visum, eine frühere Aufenthaltserlaubnis oder ein Stempel in Ihrem Reisepass, der die legale Einreise bestätigt.
  • Nachweis der Unterkunft: Dokumente, die Ihren Wohnsitz in Polen bestätigen. Dies kann ein Mietvertrag, ein Eigentumsnachweis oder eine Wohnsitzbestätigung von jemandem sein, dem die Immobilie gehört.
  • Nachweis der Krankenversicherung: Eine gültige Krankenversicherungspolice, die Sie in Polen abdeckt. Dies kann eine polnische Krankenversicherungspolice (NFZ) oder eine private Krankenversicherungspolice sein.
  • Nachweis über ausreichende Mittel: Dokumente, die bestätigen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihre Lebenshaltungskosten in Polen zu decken, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Dies können Kontoauszüge, Arbeitsverträge oder andere Einkommensnachweise sein. Ab 2023 beträgt der Mindestbetrag in der Regel ein Vielfaches des polnischen Mindestlohns.
  • Führungszeugnis: Ein Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsland, das offiziell ins Polnische übersetzt wurde. Einige Woiwodschaftsämter können auch eine Überprüfung des Strafregisters aus Polen verlangen.
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung: Informationen darüber, ob Sie in Polen ausstehende Steuerschulden haben.

Zusätzliche Dokumente je nach Aufenthaltszweck: #

  • Für die Beschäftigung:
    • Arbeitserlaubnis (falls erforderlich) oder eine Erklärung über die Anvertrauung von Arbeit an einen Ausländer.
    • Arbeitsvertrag oder anderer Nachweis der Beschäftigung.
    • Informationen vom Starosten (örtliches Arbeitsamt) bezüglich der Arbeitsmarktprüfung (falls erforderlich).
  • Für das Studium:
    • Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung der Bildungseinrichtung.
    • Nachweis der Studiengebührenzahlung (falls zutreffend).
    • Detaillierte Informationen über den Studiengang.
  • Für den Familiennachzug:
    • Heiratsurkunde (falls zutreffend).
    • Geburtsurkunden der Kinder (falls zutreffend).
    • Dokumente, die die familiäre Beziehung bestätigen.
    • Aufenthaltserlaubnis oder andere legale Aufenthaltsdokumente des in Polen lebenden Familienmitglieds.
  • Für Geschäftstätigkeiten:
    • Auszug aus dem Landesgerichtsregister (KRS) oder dem Zentralregister für Gewerbeinformationen (CEIDG).
    • Dokumente, die Geschäftstätigkeiten und finanzielle Ergebnisse bestätigen.
    • Nachweis über in Polen getätigte Investitionen (falls zutreffend).

Wichtige Hinweise: #

  • Offizielle Übersetzungen: Alle in einer Fremdsprache ausgestellten Dokumente müssen von einem beeidigten Übersetzer offiziell ins Polnische übersetzt werden.
  • Woiwodschaftsamt: Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis muss bei dem für Ihren Wohnsitz in Polen zuständigen Woiwodschaftsamt (Urząd Wojewódzki) eingereicht werden.
  • Gebühren: Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Die Höhe variiert je nach Art der Erlaubnis.
  • Persönliche Einreichung: In den meisten Fällen müssen Sie den Antrag persönlich einreichen.
  • Rechtsgrundlage: Das wichtigste Gesetz, das Aufenthaltserlaubnisse in Polen regelt, ist das Ausländergesetz (Ustawa o Cudzoziemcach).
  • Aktuelle Informationen: Überprüfen Sie immer die offizielle Website des zuständigen Woiwodschaftsamtes oder des Amtes für Ausländer (Urząd do Spraw Cudzoziemców) auf die aktuellsten und detailliertesten Informationen.

Wo Sie weitere Informationen finden: #

  • Amt für Ausländer (Urząd do Spraw Cudzoziemców): https://www.gov.pl/web/mswia/cudzoziemcy
  • Websites der spezifischen Woiwodschaftsämter: Suchen Sie nach der Website des Woiwodschaftsamtes, in dem Sie wohnen (z. B. „Urząd Wojewódzki Warszawa“).

Haftungsausschluss: Vorschriften und erforderliche Dokumente können sich ändern. Es ist daher wichtig, die neuesten Anforderungen vor Einreichung Ihres Antrags bei den zuständigen polnischen Behörden zu überprüfen.

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