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Ungarische Immobiliengesetze: Was Nicht-EU-Bürger vor dem Kauf wissen müssen

Ungarische Immobiliengesetze: Was Nicht-EU-Bürger vor dem Kauf wissen müssen #

Als Nicht-EU-Bürger ist der Erwerb von Immobilien in Ungarn mit spezifischen Vorschriften und Verfahren verbunden. Hier ist ein detaillierter Überblick:

1. Erwerb von Immobilien #

Allgemeine Regel: Nicht-EU-Bürger benötigen grundsätzlich eine Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörde (des Kreisverwaltungsamtes (‚kormányhivatal‘) mit Zuständigkeit für den Standort der Immobilie), um Immobilien in Ungarn zu erwerben.

Rechtsgrundlage: Diese Anforderung ergibt sich aus dem Gesetz LXXVI von 2007 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer (A külföldiek ingatlan szerzéséről szóló 2007. évi LXXVI. törvény).

Ausnahmen: Es gibt einige Ausnahmen, wie z. B. die Erbschaft von Immobilien.

2. Das Genehmigungsverfahren #

Antrag: Sie müssen einen Antrag beim zuständigen Kreisverwaltungsamt stellen.

Erforderliche Dokumente: Der Antrag erfordert in der Regel:

  • Identitätsnachweis (Passkopie).
  • Detaillierte Beschreibung der Immobilie (Adresse, Grundbuchnummer).
  • Kaufvertrag (oder Vorvertrag).
  • Zweckerklärung (warum Sie die Immobilie kaufen möchten).
  • Nachweis über finanzielle Mittel (Kontoauszüge usw.).
  • Führungszeugnis (PCC) aus Ihrem Heimatland, übersetzt ins Ungarische.

Prüfungsverfahren: Das Regierungsamt prüft den Antrag und berücksichtigt dabei Faktoren wie nationale Sicherheit und wirtschaftliche Interessen.

Zeitlicher Ablauf: Das Verfahren kann mehrere Monate dauern.

Mögliche Probleme: Die Genehmigung kann verweigert werden, wenn der Kauf als Beeinträchtigung nationaler Interessen angesehen wird.

3. Arten von Immobilien #

Wohn- vs. Gewerbeimmobilien: Die Regeln gelten sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien.

Landwirtschaftliche Flächen: Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Ausländer ist stark eingeschränkt.

4. Sorgfaltspflicht #

Rechtsberatung: Es wird dringend empfohlen, Rechtsberatung von einem ungarischen Anwalt mit Erfahrung im Immobilienrecht einzuholen.

Grundbuchprüfung: Überprüfen Sie immer den Eigentumsnachweis der Immobilie im Grundbuchamt (Földhivatal), um das Eigentum und bestehende Belastungen (Hypotheken, Pfandrechte usw.) zu überprüfen.

Technische Untersuchung: Erwägen Sie eine technische Untersuchung, um den Zustand der Immobilie zu beurteilen.

5. Kaufvertrag #

Inhalt: Der Kaufvertrag sollte alle wesentlichen Bedingungen enthalten, wie z. B. den Kaufpreis, den Zahlungsplan, den Abschlusstermin und die aufschiebenden Bedingungen (z. B. die Einholung der staatlichen Genehmigung).

Sprache: Der Vertrag sollte auf Ungarisch verfasst sein und, falls erforderlich, in Ihre Muttersprache übersetzt werden.

6. Steuern und Gebühren #

Grunderwerbsteuer: Eine Grunderwerbsteuer (vagyonszerzési illeték) ist vom Käufer zu zahlen. Der Standardsatz beträgt in der Regel 4 % des Immobilienwerts.

Sonstige Gebühren: Zu den sonstigen Gebühren gehören Notargebühren, Grundbuchgebühren und Anwaltsgebühren.

7. Aufenthalts- und Visabestimmungen #

Immobilienbesitz: Der Besitz von Immobilien berechtigt Sie nicht automatisch zum Aufenthalt in Ungarn.

Aufenthaltserlaubnis: Wenn Sie beabsichtigen, in Ungarn zu leben, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage anderer Gründe beantragen (z. B. Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung oder andere Zwecke, die im ungarischen Einwanderungsrecht definiert sind).

8. Wichtige Überlegungen #

  • Sprachbarriere: Die Navigation durch die rechtlichen und administrativen Prozesse kann ohne ungarische Sprachkenntnisse eine Herausforderung darstellen.
  • Kulturelle Unterschiede: Beachten Sie die kulturellen Unterschiede in den Geschäftspraktiken.
  • Seriöse Fachleute: Arbeiten Sie mit seriösen Immobilienmaklern, Anwälten und Notaren zusammen.

9. Nützliche Ressourcen #

Haftungsausschluss: Gesetze und Vorschriften können sich ändern. Es ist wichtig, sich für die aktuellsten Informationen und Ratschläge an Rechtsexperten zu wenden.

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