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Kann ich meinen Ehepartner und meine minderjährigen Kinder aufgrund der erhaltenen Arbeitserlaubnis mitbringen?

Familienzusammenführung in der Slowakei basierend auf einer Arbeitserlaubnis #

Wenn Ihnen in der Slowakei eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde und Sie Ihren Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder mitbringen möchten, um mit Ihnen zu leben, können Sie eine Familienzusammenführung beantragen. Hier ist eine detaillierte Erklärung des Prozesses und der Anforderungen:

Rechtsgrundlage #

Die primäre Gesetzgebung, die den Aufenthalt von Ausländern in der Slowakei regelt, ist das Gesetz Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern. Dieses Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen Familienangehörige ausländischer Staatsangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.

Voraussetzungen für die Familienzusammenführung #

  • Berechtigte Familienangehörige: Im Allgemeinen sind die folgenden Familienangehörigen für die Familienzusammenführung berechtigt:
    • Ehepartner (Ehemann oder Ehefrau)
    • Minderjährige, unterhaltsberechtigte Kinder (unter 18 Jahren)
  • Ihr Status: Sie als Inhaber der Arbeitserlaubnis müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei besitzen. Dies ist in der Regel eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung.

Antragsverfahren #

  1. Antragstellung: Ihre Familienangehörigen müssen eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung beantragen. Der Antrag kann bei der slowakischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Herkunftsland oder bei einer Dienststelle der Fremdenpolizei in der Slowakei eingereicht werden, wenn sie sich dort bereits legal aufhalten.
  2. Erforderliche Dokumente: Im Allgemeinen sind die folgenden Dokumente erforderlich:
    • Antragsformular: Ausgefülltes Antragsformular für eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
    • Gültiger Reisepass: Ein gültiger Reisepass für jedes Familienmitglied.
    • Heiratsurkunde: Für Ihren Ehepartner eine Original- oder amtlich beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde, übersetzt ins Slowakische von einem beeidigten Übersetzer.
    • Geburtsurkunden: Für jedes Kind eine Original- oder amtlich beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, übersetzt ins Slowakische von einem beeidigten Übersetzer.
    • Nachweis der Verwandtschaft: Dokumente, die die familiäre Beziehung belegen (wie oben erwähnt).
    • Ihre Aufenthaltserlaubnis: Eine Kopie Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei.
    • Nachweis der Unterkunft: Dokument, das die Unterkunft in der Slowakei belegt (z. B. Mietvertrag, Eigentumsnachweis).
    • Nachweis der finanziellen Mittel: Dokumente, die ausreichende finanzielle Mittel zur Unterstützung Ihrer Familie in der Slowakei nachweisen. Dies können Ihre Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder andere Einkommensnachweise sein. Der erforderliche Betrag variiert, daher ist es wichtig, die aktuellen Anforderungen zu überprüfen.
    • Sauberes Strafregister: Ein Auszug aus dem Strafregister (polizeiliches Führungszeugnis) aus dem Herkunftsland des Antragstellers, übersetzt ins Slowakische von einem beeidigten Übersetzer. Dieses Zertifikat muss in der Regel apostilliert oder superlegalisiert sein, abhängig vom Herkunftsland.
    • Krankenversicherung: Nachweis einer in der Slowakei gültigen Krankenversicherung. Ihre Familienangehörigen müssen eine slowakische Krankenversicherung abschließen oder einen Nachweis über eine gleichwertige Deckung erbringen.
    • Fotos: Passfotos.
  3. Übersetzung und Beglaubigung: Alle ausländischen Dokumente müssen von einem beeidigten Übersetzer offiziell ins Slowakische übersetzt und, falls erforderlich, apostilliert oder superlegalisiert werden.
  4. Interview: Die Botschaft oder die Fremdenpolizei kann ein Interview mit den Antragstellern verlangen.

Finanzielle Anforderungen #

Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihre Familienangehörigen zu unterstützen. Der genaue erforderliche Betrag kann variieren, daher ist es wichtig, die aktuellen offiziellen Anforderungen zu überprüfen. Dies wird auf der Grundlage des durch das slowakische Recht definierten Existenzminimums beurteilt.

Unterkunftsbedingungen #

Sie müssen einen Nachweis über eine angemessene Unterkunft für Ihre Familie erbringen. Dies kann ein Mietvertrag oder ein Eigentumsnachweis einer geeigneten Immobilie sein.

Krankenversicherung #

Ihre Familienangehörigen müssen eine in der Slowakei gültige Krankenversicherung haben. Sie können entweder eine slowakische öffentliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung abschließen, die eine umfassende Deckung bietet.

Entscheidung und Erteilung der Genehmigung #

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Familienzusammenführung kann variieren. Sobald der Antrag genehmigt ist, erhalten Ihre Familienangehörigen eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die in der Regel für die gleiche Dauer wie Ihre Arbeitserlaubnis gültig ist.

Wichtige Überlegungen #

  • Offizielle Informationen: Beachten Sie immer die offizielle Website des Slowakischen Amtes für Migration (Fremdenpolizei) für die aktuellsten Informationen und Änderungen der Vorschriften.
  • Rechtliche Unterstützung: Erwägen Sie, rechtliche Unterstützung von einem Einwanderungsanwalt in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und um Hilfe beim Antragsverfahren zu erhalten.
  • Aktuelle Vorschriften: Einwanderungsgesetze und -bestimmungen können sich ändern, daher ist es wichtig, die aktuellen Anforderungen zu überprüfen, bevor Sie mit dem Antragsverfahren beginnen.

Referenzen #

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