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Wer kann eine Arbeitserlaubnis erteilen?

Wer kann in Polen eine Arbeitserlaubnis erteilen? #

In Polen ist die Behörde, die für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer zuständig ist, in erster Linie der Woiwode (Gouverneur) der Region, in der der ausländische Staatsangehörige arbeiten wird. Die spezifische Stelle innerhalb der Woiwodschaft ist in der Regel die Abteilung für Bürgerangelegenheiten und Ausländer (Wydział Spraw Obywatelskich i Cudzoziemców).

Wichtige Behörden und ihre Aufgaben: #

  • Woiwode (Gouverneur): Der Woiwode ist die Hauptbehörde für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen. Er prüft die Anträge, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Jede der 16 Regionen Polens (Woiwodschaften) hat ihren eigenen Woiwoden.
  • Abteilung für Bürgerangelegenheiten und Ausländer: Diese Abteilung, die dem Woiwoden untersteht, bearbeitet die praktischen Aspekte der Bearbeitung von Arbeitserlaubnisanträgen. Sie prüft Dokumente, führt bei Bedarf Vorstellungsgespräche und trifft die endgültige Entscheidung über die Arbeitserlaubnis.
  • Grenzschutz (Straż Graniczna): Obwohl der Grenzschutz keine Arbeitserlaubnisse erteilt, spielt er eine Rolle bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts und der Beschäftigung eines Ausländers in Polen. Er kann Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass Ausländer auf der Grundlage ihrer Genehmigungen legal arbeiten.
  • Arbeitsämter (Urząd Pracy): Bevor ein Woiwode eine Arbeitserlaubnis erteilen kann, führt das örtliche Arbeitsamt häufig eine Arbeitsmarktprüfung durch. Diese Prüfung beurteilt, ob qualifizierte polnische oder EU/EWR-Bürger zur Besetzung der Stelle zur Verfügung stehen. Wenn keine geeigneten Kandidaten gefunden werden, ist die Beurteilung des Arbeitsamtes eine Voraussetzung für die Erteilung der Arbeitserlaubnis durch den Woiwoden.

Detaillierte Erläuterung des Prozesses: #

Der Prozess beinhaltet in der Regel, dass der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Staatsangehörigen beantragt. Hier ist eine Aufschlüsselung:

  1. Arbeitsmarktprüfung: Der Arbeitgeber beantragt beim örtlichen Arbeitsamt eine Arbeitsmarktprüfung, um zu bestätigen, dass keine qualifizierten polnischen oder EU/EWR-Bürger für die Stelle zur Verfügung stehen.
  2. Antragstellung: Der Arbeitgeber reicht den Arbeitserlaubnisantrag zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten beim zuständigen Woiwodschaftsamt (Abteilung für Bürgerangelegenheiten und Ausländer) ein.
  3. Dokumentenprüfung: Das Woiwodschaftsamt prüft den Antrag und die Dokumente, um die Einhaltung des polnischen Rechts sicherzustellen.
  4. Entscheidung: Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erteilt der Woiwode die Arbeitserlaubnis.

Relevante Gesetze und Vorschriften: #

  • Gesetz über Ausländer (Ustawa o Cudzoziemcach): Dies ist die wichtigste Gesetzgebung, die die Einreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung von Ausländern in Polen regelt. Es umreißt die Bedingungen für den Erhalt von Arbeitserlaubnissen und die Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und ausländischen Arbeitnehmern.
  • Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik: Diese Verordnung legt die detaillierten Verfahren und erforderlichen Dokumente für Arbeitserlaubnisanträge fest.
  • Offizielle Regierungswebsites:

Wichtiger Hinweis: Vorschriften und Verfahren können sich ändern, daher ist es immer ratsam, die neuesten offiziellen Quellen zu konsultieren oder Rechtsberatung von einem qualifizierten Fachmann einzuholen, der auf polnisches Einwanderungsrecht spezialisiert ist.

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