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Jobbeschreibung
Iziwork, die digitale Zeitarbeitsagentur Nr. 1, sucht einen LKW-Fahrer / Abwasserentsorgungsmitarbeiter (m/w/d) in Le Teich. Bewerben Sie sich mit einem Klick und greifen Sie über die beste App auf dem Markt auf alle unsere Dienstleistungen zu.
Über die Aufgabe
Mit Hilfe eines Saug-Spül-Fahrzeugs werden Sie bei unseren Kunden folgende Aufgaben ausführen:
- Pumpen, Reinigen und Warten von Abwasseranlagen,
- Sammlung und Transport von Abfällen
- Wartung von Hebeanlagen,
- Pumpen von Anlagen in Kläranlagen und Ausgleichsbecken,
- Hydrodynamische Reinigung von Netzen,
- Kleinere Arbeiten an Abwasseranlagen, Verstopfungsbeseitigung.
Arbeitsrhythmus:
- Tagesarbeit
Vergütung & Vorteile
Vergütung: 12,46 € pro Stunde
Vorteile:
- 10% Entschädigung für das Ende der Mission (IFM) + 10% Urlaubsgeld (CP), d.h. ein Bruttogesamtlohn von 15,08€
- Abschlagszahlungen innerhalb von 24 Stunden
- Eines der besten CET (Zeitsparkonto) Frankreichs mit einem Zinssatz von 10% pro Jahr
- Alle Ihre Dienste in einer App
- Schneller Zugriff auf alle Ihre Dokumente in unserer App
- Begleitung unserer Zeitarbeitnehmer während ihrer gesamten Karriere durch unseren Schulungsservice
Gesuchtes Profil
Sie sind in der Lage, Sorgfalt, Autonomie, aber auch Anpassungsfähigkeit und Verfügbarkeit zu zeigen?
Sie haben einen ausgeprägten Dienstleistungssinn, der es Ihnen ermöglicht, die Zufriedenheit Ihrer Kunden zu gewährleisten?
- Erfahrung: Mindestens 6 Monate
Erforderliche Zertifikate
- Führerschein Klasse C – Schwerer LKW
Iziwork schätzt Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion. Alle Bewerbungen werden nach Fähigkeiten und Kompetenzen geprüft. Ihre persönlichen Daten werden gemäß unserer Datenschutzrichtlinie verarbeitet, die auf unserer Website oder auf Anfrage unter *** verfügbar ist. Sie können Ihre Rechte gemäß der DSGVO ausüben, indem Sie das darin beschriebene Verfahren befolgen.
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Die Auszahlung der bezahlten Urlaubsentschädigung (ICCP) erfolgt monatlich. Die Auszahlung der Entschädigung für das Ende der Mission (IFM) erfolgt nach jeder tatsächlich abgeschlossenen Mission, vorbehaltlich der Fälle der Nichtauszahlung, die in Artikel L1251-33 des Arbeitsgesetzbuches vorgesehen sind.