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Österreich

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Österreich
30.06.2021
21649

ÖsterreichAT

Fast alle Straßen in Österreich sind gut gepflegt und ausgestattet

ausgezeichnetes Verkehrszeichensystem Major und Minor

Straßen sind durch Straßenschilder mit schwarzer Schrift auf weiß gekennzeichnet

Hintergrund mit blauem Rand. Autobahnen sind mit Verkehrszeichen gekennzeichnet mit

weiße Buchstaben auf schwarzem Hintergrund. Seit 15. November 2005 für alle

Fahrzeugen wurde die Anforderung eingeführt, sich mit einer konstanten

Abblendlicht an. Während des Fahrens

Es ist verboten, Mobiltelefone ohne Freisprecheinrichtung zu benutzen

Bei Nachttransport in Österreich durch

bestimmte Routen mit einem Fahrzeug, das die Anforderungen erfüllt

niedrige Geräuschpegel, muss es ein an Bord nicht abgelaufen ist - „Larmarme Kraftfahrzeuge / Traktor mit niedrigem Geräuschpegel“

"L"-Zertifikat.

Österreich

Österreich - 1

Parkplätze mit Schildern und blauen Markierungsstreifen -

bezahlt. Parken ist nur mit Parkschein erlaubt

In Österreich herrscht eine sehr harte Einstellung zur Winterausrüstung von Autos.

Schneeketten müssen an Bord aller Passagiere mitgeführt werden

und Frachtfahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April.

Die Ketten müssen mit mindestens zwei gleichartigen Antriebsrädern ausgestattet sein

Achse. Die Ketten müssen so montiert werden, dass sie die gesamte

die Oberfläche des Reifens und dass immer Kontakt zwischen den Ketten und

Straßenbelag.

Fahrer aller Fahrzeuge (Lkw, Busse und

Autos) müssen an Bord des Fahrzeugs sein, obwohl

ein Satz reflektierend gekennzeichneter Kleidung, die

muss beim Verlassen des Fahrzeugs getragen werden, wenn es

abbauen. Kleidung kann gelb, rot oder orange sein mit

reflektierende Streifen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen (km/h) in Österreich

in Städten und Gemeinden - 50 km / h, auf Straßen außerhalb

Siedlungen 70 km/h. Auf den Autobahnen - 80 km/h. Nachts (von

22.00 bis 05.00) Geschwindigkeit ist auf 60 km/h begrenzt, sofern nicht anders angegeben

Straßenschilder. Nachtfahrverbot (täglich von 22:00 bis 05:00 Uhr)

auf den Autobahnen A12 und A13.

Die Bewegung von Lastwagen mit

Anhänger, in folgenden Zeiträumen: Samstag von 15.00 bis 00.00 Uhr, Sonntag ab

00.00 bis 22.00 Uhr auf diese Weise die Bewegung dieser Fahrzeuge

von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr verboten.

Außerdem ist die Beförderung von Lastkraftwagen von 00.00 Uhr bis . Uhr begrenzt

22.00 Uhr an Feiertagen: 1. und 6. Januar, 25. April, 1. Mai, 2. Juni, 13., 23. Juni,

15. August, 26. Oktober, 1. November, 8. und 25. Dezember. Genauer

Informationen zu Verkehrsverboten können jederzeit auf der Website eingesehen werden

trafficban.com

ab 1. Januar 2020 in Tirol auf der Autobahn A12

zwischen Langampfen (bei Wörgl) und Ampass (bei Innsbruck)

es gelten zusätzliche Einschränkungen. Beförderungsverbot

Metallprodukte, Erz, Stein, Erde und Getreide, Papierprodukte,

mineralische Brennstoffe, Zement, Baustoffe mit Autos

Klasse Euro V und Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 01.09.2018

des Jahres.

Zulässige Abmessungen und zulässiges Gewicht: Höhe 4 m, Breite 2,55 m, Länge

Zugmaschine mit Auflieger 16,5m, Antriebsachslast maximal 11,5 Tonnen,

auf der Achse des Anhängers, jeweils 8,5 Tonnen. Das maximal zulässige Gesamtgewicht eines Autos in

Österreich 40 Tonnen. Wenn das Gewicht der Ladung mehr als 40 Tonnen beträgt oder ein Problem mit

Achslast oder Beförderungsverbot für bestimmte Ladungsarten auf

Autobahn A13, mit dem ROLA-Zug nach

Richtung Österreich-Italien (Brenner-Worgl / Worgl-Trento). Andere

Vorteile von ROLA-Zügen: Fahrzeit wird unter Berücksichtigung der Zeit berechnet

Fahrerruhe, Einsparung aktueller Kraftstoff- und Mautkosten,

Fahrzeugverschleiß, das Auto unterliegt keinen Transitbeschränkungen

Verkehr, keine Staus und Warteschlangen an den Checkpoints.

Zulässige Abmessungen eines LKW Länge - 18,80 m, Breite 2,

60 m, Höhe 4,00 m.

Zulässiges Gesamtgewicht eines LKW / Anhängers - 40,0 t, at

bestimmte Bedingungen - 44,0 Tonnen.

Wenn die Waren als gefährlich eingestuft werden oder auf die Beförderung beschränkt sind, dann

können nur unter bestimmten Bedingungen auf ROLA transportiert werden.

Ausschluss von Gütern der Klasse 1 (explosive Stoffe) und 7. Gefahrenklasse

(radioaktive Ladung).

Zahlung für den Zug mit einer EuroShell-Tankkarte.

Den Fahrplan finden Sie auf der offiziellen Website rola.railcargo.com

In Österreich eine sehr harte Einstellung zur Winterausrüstung von Autos.

Schneeketten müssen an Bord aller Ladung mitgeführt werden

Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April. Ketten

es müssen mindestens zwei Antriebsräder derselben Achse verbaut sein. Ketten

muss so installiert werden, dass die gesamte Oberfläche bedeckt ist

Reifen und dass immer Kontakt zwischen den Rundkursen und der Straße besteht

beschichtet.

Fahrer aller Nutzfahrzeuge müssen jedoch mit an Bord sein

ein Satz reflektierend gekennzeichneter Kleidung, die

muss beim Verlassen des Fahrzeugs getragen werden, wenn es

abbauen.

Offizielle Sprache Deutsche
Hauptstadt Vene
Größten Städte Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck
Währung Euro (EUR)
ISO-Code BEIM
Telefoncode 43
Zeitzone MEZ (UTC 1, Sommer UTC 2)
Autoverkehr Rechtsseitig

Geschwindigkeitsbegrenzung

Österreich - 2

In Städten und Gemeinden

alle LKW und Busse
fünfzig

Auf Autobahnen außerhalb von Siedlungen

LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, Zugmaschinen mit Sattelauflieger
70
Straßenzüge 60
Lkw mit langen Lasten fünfzig
Auf Autobahnen
LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, Zugmaschinen mit Sattelauflieger, Lastzüge 80
Lkw mit langen Lasten 65

Zahlung für Straßen
In Österreich wird die Maut automatisch über . bezahlt
On-Board-Unit (OBU). Das Gesetz verpflichtet Fahrer zur Einfahrt
Österreich, ein Bordgerät zu erhalten, das die
Vorauszahlung oder Zahlungsaufschub.
Mautzahlungsdienste bei Fahrten im österreichischen Netz
Autobahnen werden von der ASFINAG bereitgestellt. Geh das ein
Name des zur Erhebung der Maut verwendeten On-Board-Units
Straßenbenutzungsgebühren.

Österreich - 3

  • Go-Box ist bei allen Fahrzeugen mit . verbaut
  • zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen für die Zahlung der Straßenmaut
  • beim Fahren auf Autobahnen, Schnellstraßen und Straßen
  • im Süden von Wien. Verwendung des go maut-Systems und der go-Box
  • ist jetzt für alle Lkw Pflicht,
  • Fahren auf den Straßen Österreichs. Maut in Österreich wird abgezogen
  • beim elektronischen Durchfahren von Mautstationen
  • über die Go-Box an Bord, deren Konto aufgeladen werden muss
  • vorab an einer der go-box Tankstellen oder Tankstellen.
  • Je nach Zahlungsart werden Go-Box-Geräte in Pre-Pay und Post-Pay unterteilt
  • Wenn Ihre LKWs nur gelegentlich durchfahren
  • Österreich ist es vorzuziehen, die Bordgeräte Pre-Pay-Go zu wählen. Auf der
  • On-Board-Gerätedatenkonten können von 75 bis 500 Euro hinterlegt werden.
  • Der Nachschub erfolgt an 180 go Verkaufsstellen.
  • Bei regelmäßigeren Fahrten ermöglicht die Post-Pay-Bordeinheit
  • zur Vereinfachung des Mautverfahrens in Österreich.
  • Dank der On-Board-Unit gibt es keine Mautstellen mehr
  • die Fahrer zum Anhalten oder Verlangsamen zwingen.
  • Somit besteht keine Notwendigkeit, eine Spur auszuwählen. Piepton gegeben von
  • Bordgerät, informiert den Fahrer über das Überfahren des Rahmens:
  • - 1 kurzer Piepton: Die Passage ist fixiert.
  • - 2 kurze Pieptöne: der Durchgang ist fixiert, aber auf Kosten des Bords
  • Prepaid-Geräte haben nicht genügend Geld oder
  • OBU-Daten sind falsch. In diesem Fall muss der Fahrer
  • Finden Sie die nächste Verkaufsstelle.
  • - 4 kurze Pieptöne: der Durchgang ist deaktiviert und nicht fixiert = in
  • In diesem Fall muss der Fahrer die nächstgelegene Verkaufsstelle finden.
  • - keine Tonsignale: die Passage ist nicht fixiert = in diesem Fall
  • Der Fahrer muss die nächstgelegene Verkaufsstelle finden.
  • Autobahnnetz
  • Die Länge des Straßennetzes in Österreich beträgt 200.000 km,
  • davon 2.233 km mautpflichtig

Österreich - 4

  • Tankstellennetz
  • In Österreich die gängigsten Tankstellennetze

OMV

www.omv.at/de-at

Agip www.eni.com/de_AT/home.page
BP https://www.bp.com
Schale https://www.shell.at
Genol https://www.genol.at

Fahrverbote für Privatpersonen

Es gelten Bewegungseinschränkungen:

  • für Lkw, die vor dem 1. Januar 1992 zugelassen wurden, unabhängig von ihrem Gesamtgewicht.

Sperrgebiet:

  • alle Landesstraßen von Wien, Burgenland, Niederösterreich und Tirol.

Österreich - 5

Die Einschränkung gilt:

  • ständig.

Burgenland / Burgenlfnd

Es gelten Bewegungseinschränkungen:

  • für Lkw der Ökoklasse Euro-2 und darunter.

Sperrgebiet:

  • alle Straßen.

Die Einschränkung gilt:

  • ständig.

B50 Güterwagen über 3,5 t zwischen Eisenstadt und Neusiedl / See-Parndorf

Österreich - 6

Kärnten / Kärnten

  • А11 Karawanken-Autobahn: LKW über 7,5t von km 15.400 bis km 21.250, Karawanken-Tunnel: samstags von Juni bis September von 08.00 bis 14.00 Uhr.
  • B70 Packer Bundesstraße, Fracht-ATS über 5,0 t in Wolfsberg und St. Andra sowie Fracht-ATS über 16,0 t bei der Waldensteinerbachbrücke bei km 74,250 und der Auerlingbrücke bei km 75,620.
  • B78 Obdacher Straße, LKW über 7,5t zwischen St. Leonhard und Obdacher Sattel (23,518 km - 36,60 km).
  • B83 Kartner Straße, ATS über 3,5t, ohne Nahverkehr, zwischen Thorl-Maglern und Villach, bzw. Wernberg und Velden-WSee, sowie ATS über 4,0t von Klagenfurt Richtung Villach.
  • B85 Rosentalstraße, LKW über 3,5t zwischen B83 bei Furnitz und A11 bei Winkl, ohne Nahverkehr.
  • В91 Loiblpassstraße, Fracht ATS über 7,5t.

Österreich - 7

  • B94 Ossiacher Bundesstraße, LKW-Fahrzeuge über 7,5t, ohne Nahverkehr, Kommunalbetrieb.
  • B111 Gaital Bundesstraße-Lesachtal Abschnitt Güterverkehr über 25,0 m mit 63.846 km (Wetzmann) bis 92,496 km (Grenzerde Westtirol), Anhänger 63.846 km (Wetzmann) bis 82.500 km (Liesing).
  • L22 Rattendorfer Landesstraße, LKW über 25,0 t von km 1,358 bis km 1,427 (Doberbachbrücke).
  • L23 Egger Almstraße ATS, Fracht ATS über 5,0 t von km 2,441 bis km 2,465 (Gamitzenbachbrücke) und von km 2,691 (Einfahrt Gamitzenklamm) bis km 10,800 (Eggeralm).
  • L24 Schattseiten Landesstraße, LKW über 25,0 t von km 1,958 bis 1,984 km (Notblingbachbrücke), LKW über 14,0 t von km 3,495 bis 3,508 km (Grimmlnitzbachbrücke), LKW über 25,0 t von km 5,011 5,019 km ( Bodenmühlbachbrücke), Lastkraftwagen über 16,0 t von km 9.024 bis km 9.050 (Strangbachbrücke).
  • L25 Egger Landesstraße, LKW-Höhen sind ab km 12.398 und km 12.420 auf 3,30 m begrenzt.
  • L27 Vorderberger Straße, LKW über 14,0 t von km 3,786 bis km 3,856 (Gailbrücke).
  • L29 Guggenberger Landesstraße, LKW über 12,0 t und Anhänger von km 11.900 (Kreuth) bis km 16.600 (Jenig).
  • L33 Kreuzner Straße, LKW über 16,0 t ab km 16,933 (Erzpriesterbrücke).
  • L143 Ettendorfer Landesstraße, Fracht ATS über 5,0t im Bereich Jakling, St. Andrä.
  • L144 Metersdorfer Landesstraße, LKW über 14,0 t auf der Lavantbrücke.
  • L149 Koralmstraße , LKW über 16,0 t ab km 0,2 über die Pailbachbrücke.
  • In Villach ist die Durchfahrt von Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen verboten.
  • Klagenfurter Güterwagen über 3,5 Tonnen dürfen nicht fahren.

Niederösterreich

Es gelten Bewegungseinschränkungen:

für Lkw, die vor dem 1. Januar 1992 zugelassen wurden, unabhängig von ihrem Gesamtgewicht;

alle Lkw der Umweltklasse Euro-2 und darunter.

"Reha-Zonen" in der Nähe von Wien:

  • Bad Deutsch-Altenburg, Bruck an der Leitha, Enzersdorf an der Fischa, Gttlesbrunn-Arbesthal, Gtzendorf an der Leitha, Hainburg an der Donau, Haslau-Maria Ellend, Hflein, Petronell-Carnuntum, Rohrau, Scharndorf, de Trautr Bruck an der Leitha );
  • Aderklaa, Andlersdorf, Deutsch-Wagram, Eckartsau, Engelhartstetten, Gnserndorf, Glinzendorf, Gro-Enzersdorf, Grohofen, Haringsee, Lasse, Leopoldsdorf im Marchfelde, Mannsdorf an der Donau, Marchegg, Pfarrei Strasshof an der Nordbahn, Untersiebenbrunn, Weiden an der March, Weikendorf (Bezirk Gnserndorf);
  • Bisamberg, Ernstbrunn, Gromugl, Hagenbrunn, Hausleiten, Korneuburg, Langenzersdorf, Sierndorf (Bezirk Korneuburg);
  • Achau, Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Hennersdorf, Laxenburg, Münchendorf, Vsendorf, Wiener Neudorf (Bezirk Mdling);
  • Fischamend, Gerasdorf bei Wien, Himberg, Schwechat, Ebergassing, Klein-Neusiedl, Klosterneuburg, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Rauchenwarth, Schwadorf, Zwlfaxing (Bezirk Wien Umgebung).
  • Bad Deutsch-Altenburg, Bruck an der Leitha, Enzersdorf an der Fischa, Gttlesbrunn-Arbesthal, Gtzendorf an der Leitha, Hainburg an der Donau, Haslau-Maria Ellend, Hflein, Petronell-Carnuntum, Rohrau, Scharndorf, de Bruck an der Leitha)
  • Aderklaa, Andlersdorf, Deutsch-Wagram, Eckartsau, Engelhartstetten, Gnserndorf, Glinzendorf, Gro-Enzersdorf, Grohofen, Haringsee, Lasse, Leopoldsdorf im Marchfelde, Mannsdorf an der Donau, Marchegg, Pfarrei Strasshof an der Nordbahn, Untersiebenbrunn, Weiden an der March, Weikendorf (Bezirk Gnserndorf)
  • Bisamberg, Ernstbrunn, Gromugl, Hagenbrunn, Hausleiten, Korneuburg, Langenzersdorf, Sierndorf (Bezirk Korneuburg).
  • Achau, Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Hennersdorf, Laxenburg, Münchendorf, Vsendorf, Wiener Neudorf (Bezirk Mdling)
  • Fischamend, Gerasdorf bei Wien, Himberg, Schwechat, Ebergassing, Klein-Neusiedl, Klosterneuburg, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Rauchenwarth, Schwadorf, Zwlfaxing (Bezirk Wien Umgebung)
  • B1 LKW über 3,5 t mit Anhänger über 3,5 t zwischen km 90,955 und km 101,463, zwischen km 101,517 und km 111,625, zwischen km 111, 900 und km 119,864 und zwischen km 134,10 und km 162,94. Ausnahmen: Tage mit Wochenendbeschränkungen.
  • B2 Güterwagen über 3,5 t folgend nach Wien bzw. nach Osten von 115.527 km (Grenze) bis 101.153 km (Gmnd / Waidhofen an der Thaya) nach Osten (Gmnd, Brand-Nagelberg, Schrems). Ausnahmen: ATS aus Tschechien über D5 oder D1 kommend.
  • B3 Bundesstraße, von km 84,179 bis km 115,338, alle Nutzfahrzeuge über 7,5t von 20:00 bis 06:00 Uhr; Sattelauflieger und Zugmaschinen mit Anhänger über 7,5 Tonnen von 06.00 bis 20.00 Uhr.
  • Ausnahmen: ATC aus Zwett, Krems-Land, Krems-Stadt und Dorfstetten, Münchenreith-Laimbach, Poeggstall, Raxendorf, St. Oswald, Weiten, Yperstal, Emmersdorf, Leiben.
  • B4 Güterwagen über 3,5 Tonnen, die nach Deutschland (oder in nördliche oder nordwestliche Länder davon) oder Prag Nord von 0,290 km bis 14.900 km (Korneuburg / Tulln) fahren.
  • B5 Güterwagen über 3,5 t Fahrtrichtung Wien bzw. östlich von km 41,874 (Grenze) bis km 22,908 (Gmnd / Waidhofen an der Thaya) nach Süden (Reingers, Litschau, Eisgarn und Heidenreichstein). Ausnahmen: ATS aus Tschechien über D5 oder D1 kommend.
  • B16 Güterkraftwagen über 3,5 t von km 19,80 (Nordkreuz Ebreichsdorf) bis km 25,20 (Kreuzung mit der B60, Weigelsdorf). Ausnahmen: Tage mit Wochenendbeschränkungen.
  • B17 Güterkraftwagen über 3,5 t von km 9,95 (Kreuzung mit B12a, Wiener Neudorf) bis 12,10 (Kreuzung mit B11, Wiener Neudorf). Ausnahmen: Tage mit Wochenendbeschränkungen.
  • B18 Lastkraftwagen über 7,5 t von km 12.170 bis km 55.800. Ausnahmen: Verkehr von und nach Lilienfeld, Neustadt und Neukirchenwest westlich der A2 und Hirtenberg, Hernstein, Berndorf, Pottenstein, Wiesenbach/Triesting, Fürth/Triesting, Altenmarkt/Triesting, Wilhelmsburg, sowie Versorgung, Müllabfuhr und Milchverteilung.
  • B19 Tullner Straße: ab km 3.710 in Neulengbach von 22.00 bis 05.00 Uhr für Fahrzeuge über 7,5t in Richtung Donaunord.
  • B19 Güterwagen über 3,5 Richtung Norden von km 31,090 (L45 Abzweigung Richtung Stockerau) bis km 36.618 (B4 Richtung Wien). Ausnahmen: ATS Fahrt nach Österreich (B4) über B19 / S3 und westliche S3 oder weiter nach Gllersdorf und Hollabrunn.
  • B37 in beide Richtungen für Güterwagen über 3,5, die nach Deutschland (oder Länder nördlich oder nordwestlich davon) oder Nord-Prag fahren. Ausnahme: ATS aus West-Wien kommend.
  • B43 Traismaurer Straße: ab km 16,195 in Traismauer von 22.00 bis 05.00 Uhr für Fahrzeuge über 7,5t in Richtung Donaunord.
  • B54 Güterkraftwagen über 3,5 t von km 14,03 (Kreuz Seebenstein) bis km 23,22 (Kreuz Grimmenstein) und von km 23,22 bis km 26,26 (Kreuzung mit L4174 bei Grimmenstein).
  • B210 Helenental zwischen Alland und Baden für LKW über 7,5t.
  • L62 Industriepark Zweilnderstraße Gmnd, von der Grenze Richtung Nord-Ost (Gmnd) für LKW über 3,5 in Richtung Wien oder Osten. Ausnahmen: ATS aus Tschechien über D5 oder D1 kommend .
  • L67 LKW über 3,5t Richtung Wien oder Osten, von km 31,883 (Grenze) bis km 23,613 (Kreuzung L 67 / B30 / B36). Ausnahmen: ATS aus Tschechien über D5 oder D1 kommend.
  • L80 Lkw über 3,5 t MPW zwischen km 0,00 (Kreuzung mit der B1 bei Strengberg) und km 3,54 (Kreuz Haag). Ausnahmen sind Tage, an denen Wochenendbeschränkungen gelten.
  • L2087 Lkw mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht zwischen km 0,005 (Kreuzung mit der B17) und km 2,029 (Kreuzung mit der L2088 bei Modling).
  • L8225 Güterwagen über 3,5 t Richtung Wien oder Osten, von 0,104 (Grenze) bis 0,000 (L 62 Anschlussstelle) in Richtung Süd-Ost (Gmnd). Ausnahmen: ATS aus Tschechien über D5 oder D1 kommend.
  • LB37 Fracht ATS mehr als 3,5, folgend nach Deutschland und nach Norden oder Norden Prag.

Tirol

Sperrgebiet:

● Abschnitt der Autobahn A12 in beide Richtungen zwischen km 6,35 (Kufstein) bis km 90,00 (Zirl)

Es gelten Bewegungseinschränkungen:

● für Lkw der Umweltklasse Euro-2 und darunter.

Ausnahmen

● Anfahrt zum Bahnterminal Hall in Tirol (Verkehrsrichtung Ost) sowie zum Bahnterminal Wrgl (Verkehrsrichtung Westen) bei Vorliegen entsprechender Belege; nach Benützung des Bahnsteiges ab Bahnterminal Hall in Tirol in westlicher Richtung und ab Bahnterminal Wrgl in östlicher Richtung mit den entsprechenden Belegen anreisen.

Sperrgebiet:

● Autobahnabschnitt A12 in beide Richtungen von km 6,35 (Kreis Langkampfen) bis km 72,00 (Kreis Ampass).

Die Einschränkung gilt:

● ab 1. November 2016.

Es gelten Bewegungseinschränkungen:

● für LKW und Zugmaschinen mit Sattelaufliegern mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, mit:

○ alle Arten von Gewerbeabfällen nach Katalog 2000/532 / EG in der Fassung 2014/955/EU;

○ Steine, Erde;

○ Rundholz und Rinde;

○ Kraftfahrzeuge der Gruppen L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e, L7e, M1, M2 und N1;

○ Nichteisenmetalle und Eisenerz;

○ Stahl, ausgenommen Bewehrungsstahl und Baustahl, zur Anlieferung auf Baustellen;

○ Marmor und Kalkstein;

○ Fliesen (Keramik).

Ausnahmen

● Transport zum Be- oder Entladen in der Wurzelzone * (Einfahrt oder Ausfahrt eines Fahrzeugs aus dem Gebiet der Wurzelzone);

● Transport zum Be- oder Entladen in der erweiterten Zone (Einfahrt oder Ausfahrt eines Fahrzeugs in das Gebiet der erweiterten Zone **);

● Anfahrt zum Bahnterminal Hall in Tirol (Verkehrsrichtung Ost) sowie zum Bahnterminal Wrgl (Verkehrsrichtung Westen) bei Vorliegen entsprechender Belege;

● nach Benützung des Bahnsteiges vom Bahnhof Hall in Tiorle in westlicher Richtung und vom Bahnhof Wrgl in östlicher Richtung fahren, sofern entsprechende Nachweise vorliegen;

● Verwendung von Fahrzeugen der Umweltklasse Euro VI, mit Kennzeichnungen gemäß der Schadstoffklasse IG-L, BGBL. II-Nr. 120/2012, die neueste Fassung des BGBL. II-Nr. 272/2014 oder wenn ein Nachweis vorliegt (ab 01.05.2017 muss der Bestätigung eine Kennzeichnung gemäß IG-L-Emissionseinstufungskennzeichnungsregel beigefügt werden);

* Wurzelzone:

Kreis Imst

Bezirk Innsbruck-Land

Bezirk Innsbruck-Stadt

Bezirk Schwaz

Kreis Kufstein

** Erweiterter Bereich:

Bezirk Kitzbühel

Bezirk Landeck

Bezirk Reutte

Bezirk Zell am See

Landkreis Bad-Tlz-Wolfratshausen

Landkreis Garmisch-Patenkirchen

Landkreis Miesbach

Landkreis Rosenheim (inkl. Stadt)

Landkreis Traunstein

Landkreis Eisacktal, Pustertal und Wipptal

Auf dem Abschnitt von Kufstein (6.350 km) bis Zirl (90,0 km) ist der A12- Verkehr in beiden Richtungen für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen der Umweltklassen Euro 0, 1, 2 verboten. Ausnahmen: Kombinierter Verkehr in die Hallenterminal in Tirol und am Bahnterminal Worgl.

Ausnahme für das Fahren auf der Autobahn A12:

● Lastkraftwagen mit einem Höchstgewicht von über 7,5 Tonnen der Umweltklassen Euro 3, 4, 5, 6;

● ab 31. Dezember 2017 Fahrzeuge mit einem Höchstgewicht von mehr als 7,5 Tonnen der Umweltklassen Euro 4, 5, 6;

● ab 31. Dezember 2022 Fahrzeuge mit einem Höchstgewicht von mehr als 7,5 Tonnen der Umweltklassen Euro 5, 6;

B164 Hochkönigstraße, von km 56,25 1 (Hochfilzen) bis km 75,76 (St. Fieberbrunn in Tirol, Hochfilzen, Leogang im Bundesland Salzburg. Die Beförderung von Lastkraftwagen über 12,0 m Länge ist in der Zeit vom 1. November bis 30. April verboten.

B165 Gerlossstraße, von Hainzenberg nach Gerlos für Fahrzeuge über 12,0 t.

B170 Brixentaler Bundesstraße: von 9,5 km in Hopfgarten IB bis 26,03 km in Kirchberg für LKW über 7,5 t.

B171 Tiroler Straße (siehe auch Worgl und Rattenberg) km 1,984 bis km 3,857.

B172 Walchseestraße: von der Grenze Niederndorf in Richtung Niederndorf.

B175 Wildbichler Straße: für LKW über 7,5t ab km 1,493 Richtung Ebbs, ausgenommen Verkehr nach/von Ebbs, Erl, Niederndorf, Niederndorferberg, Rettenschoß, Walchsee, Kirchdorf, Kossen, Schwendt und Waidring; von 0,0 km bis 1,458 km.

B176 Kossener Bundesstraße: für LKW über 16,0 t ab km 0,0 (Kreuzung mit B312 St. Johann) bis km 14,0 (Schwendt-Dorf) und für LKW über 7,5 t ab km 0,0 (B312 Abzweig St. Johann) bis 17,7 km (B312 Abzweigung Kossen).

B177 Seefelder Straße: im Raum Zirlerberg für LKW über 7,5t von km 0,665 (Zirl) bis km 21,360 (Scharnitz).

B177 Seefelder Straße, L35 Buchener Landesstraße und L36 Moserer Landesstraße: Zirlerberg, Buchener Landesstraße L35, MosererLand esstraße L36 und alle Autobahnen auf dem Seefelder Hochplateau für Gefahrguttransporte.

B178 Lofererstraße: von 0,00 km (Kirchbichl) bis 49,63 km (Waidring) für LKW über 7,5t, ausgenommen lärmarme Fahrzeuge (siehe §8b KDV 1967), Fahrzeuge zum Be- oder Entladen in Kitzbühel oder Ellmau, Scheffau, Soll , Kirchbichl und Worgl im Raum Kufstein). Von 0,00 km (Kirchbichl) bis 49,63 km (Waidring) für LKW über 7,5 t, beladen mit bestimmten Ladungsarten, Fahrzeuge zum Be- oder Entladen im Raum Kitzbühel, Lienz, St. Johann im Pongau und Zell am See, sowie wie in Söll, Ellmau und Scheffau im Raum Kufstein (diese Ausnahme gilt nur bei Be- / Entladung von mehr als 50% der Ladung in den aufgeführten Gebieten).

B179 Fernpassstraße, ab km 0,00 in Nassereith bis km 47.957 in Vils für LKW über 7,5t, ausgenommen Fahrzeuge, die in den Bereichen Imst, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Landeck, Reutte, Biberach, Garmisch- Partenkirchen, Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu, Ravensburg, Unterallgäu, Weilheim-Schongau, Kaufbeuren, Kempten oder Memmingen, Samnaun, Bruggrafenamt oder Vinschgau.

B180 Reschenstraße von 0,00 km Landeck bis 46,22 km (Landesgrenze Nauders) in beide Richtungen für LKW über 7,5t.

B181 Achensee Bundesstraße und L7 Jenbacher Landesstraße (Kasbachstraße) für Fahrzeuge mit Gefahrguttransport, ausgenommen Fahrzeuge von/nach Achental, nach/von Hinterriss, nach/von Fisch.

B182 Brennerstraße, in beide Richtungen für LKW über 3,5 t ab km 7,4 (Bereich Schönberg) bis km 35,10 (Bereich Gries a. Br.) und L38 Ellbogener Straße in beide Richtungen von km 10,35 bis 22, 60 km, ohne Be-/Entladung mehr als 51 % der Ladung (oder ohne Änderung 1,0 t) in den aufgeführten Gebieten.

B186 Otztalstrasse bei Hohen Brucke bei Pille für Fahrzeuge über 16,0 t, mit Ausnahme von Fahrzeugen in der Mitte der Fahrbahn mit Begleitung reisen.

B189 Mieminger Straße, km 0,00 in Telfs bis km 9,80 in Mieming für LKW über 7,5t.

B199 Tannheimer Straße: LKW über 7,5t ab km 0,0 (Gemeinde Weißenbach am Lech) und 22,65 km (Gemeinde Schattwald) in beide Richtungen.

L6 Tuxer Straße von km 0,00 (Mayrhofen) bis km 17,225 (Tux, Hintertux). Nachteinfahrtsverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t zwischen 22.00 und 07.00 Uhr, mit Ausnahme des Transports von Milch und Lebensmitteln.

L7 Jenbacher L andesstraße (Kasbachstraße): ATS über 3,5 t.

L11 Volser Straße in beide Richtungen für LKW über 7,5 t von km 5,910 bis km 6,980, in Unterperfuss von km 11,410 bis km 11,960, in Inzing von km 15,700 bis km 17,520 und in Pfaffenhofen von km 26,052 bis km 27,278.

L38 Ellbogenstraße: vom Autobahnkreuz Patsch bis zum Autobahnkreuz B182 Brennerstraße in beiden Richtungen für Fahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen An- und Abfahrten für Verladung und Transport in Richtung Ellbogen, Mühlbach, Matrei, Patsch und Pfons zwischen L38 Anschluss Ellbogst und Autobahn Zufahrtsstraße bei Patsch und der Kreuzung mit der B182 Brennerstraße bei Matrei am Brenner.

L39 Erpfendorfer Landesstraße auf ganzer Länge für Güterkraftwagen über 7,5 Tonnen in Richtung Erpfendorf-Kossen, ausgenommen Flüge zum Transport von Milch, Frischfleisch, Vieh, verderblichen Lebensmitteln.

L211 Unterinntalstraße: Güterwagen über 7,5t von km 14,755 bis 17,00 km (Gemeinden Angerberg und Breitenbach am Inn) und in der Gemeinde Münster zwischen Wiesing und Münster (2,6 km Abschnitt).

L261 Graner Straße: Beschränkung gilt für Fahrzeuge über 7,5t von km 0,00 bis km 5,866 (Gran).

L274 Kirchdorfer Landesstraße: Güterkraftwagen über 7,5t von km 0,00 (B312-Kreuz Kirchdorf) bis km 3,4 (B176-Kreuz).

L348 Spisser Landesstraße zwischen Pfunds-Zollhauser und Spissermühle bei Schnee- oder Eisbedeckung der Spisser Autobahn: Einschränkung der Beförderung von LKWs mit Anhängern.

Kitzbühel- Stadt: tägliche Verkehrsbeschränkung vom 5. Juli bis 5. September und vom 20. Dezember bis 20. März von 10:00 bis 06:00 Uhr.

Stadt Kufstein : Kein Verkehr auf diversen Autobahnen für LKW über 3,5 t Schwertransporte können die Alternativstraße Kufstein/Zell-neue Wildbichlerstraße-alte Wildbichlerstraße-Kufstein/Nord-Hochauser Zufahrt in beide Richtungen nutzen.

Stadt Worgl : Tiroler Straße (B171), Brixentaler Straße (B170) im Durchgang durch Worgl Nr. B171 zwischen der Autobahnabfahrt Worgl-West (km 19.087) und der Anschlussstelle Worgl-Ost sowie auf der B170 von Lüch (4,65 km .) ) an B171 Worgl-Ortsmitte für Fracht-ATS über 7,5 t.

Stadt Rattenberg : Tiroler Straße (B171): Fahrverbot für Gefahrguttransporte, außer im Raum Rattenberg und Radfeld. Beschränkung für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen zwischen 22.00 und 05.00 Uhr am nächsten Tag.

Vorarlberg

B197 Arlbergpass Bundesstrasse: Beschränkung für Lastzüge und Zugmaschinen mit Sattelaufliegern von St. Jakob am Arlberg bis Alpe Rauz (Grenze zur Schweiz) in beide Richtungen. Alternativroute: Arlbergtunnel.

L190 Güterwagen über 7,5 t ab km 23.713 bis km 25.706 in Richtung Rankwiel und ab km 25.548 bis km 23.713 in Richtung Tisis, ausgenommen ATS nach Feldkirch zum Be-/Entladen und Transitwechsel in Liechtenstein.

Steiermark

Es gelten Bewegungseinschränkungen:

● für automatische Telefonzentrale Euro-2 und darunter.

Sperrgebiet:

● im gesamten Gebiet.

Die Einschränkung gilt:

● ab 1. Januar 2014.

B78 Obdacher Straße: für LKW über 7,5t zwischen Bad St. Leonhard (23.518 km) und Obdacher Sattel (36.600 km).

B113 LKW über 7,5t in beide Richtungen ab km 0,00 bis zur Umfahrung Traboch und weiter Richtung Seiz bis zur L116 Anschlussstelle mit der B113, von km 11.500 bis km 23.825, von km 24.640 bis km 34.400. Ausnahmen: Transporte zu/von bestimmten Gebieten und an Tagen mit Verkehrsbeschränkungen an Wochenenden.

B138 Pyhrnpass Bundesstraße: Güterkraftwagen über 7,5t von der Landesgrenze Pyhrnpass (km 81,620) bis zur Anschlussstelle B138 / L740 Liezen (km 88,295). Ausnahmen für Fahrzeuge mit niedrigem Geräuschpegel zwischen 06:00 und 22:00 Uhr.

B317 Nachtverkehrsbeschränkung von 22.00 bis 05.00 Uhr für LKW über 7,5t in beide Richtungen in Dürnstein von km 21.510 bis km 22.810, in Neumarkt von km 10.700 bis km 12.500, in Perschau am Sattel von km 6.270 bis 6.510, in der Gemeinde St Marein bei Neumarkt f ab km 12.500 bis km 13.060, für Fahrzeuge über 7,5 t ist der Durchgangsverkehr zwischen Scheifling und Drnstein ab km 19.070 bis km 19.600 und ab km 0,00 bis 22.810 in beide Richtungen verboten, ausgenommen Verkehr in / aus Murau, Judenburg , Knittelfeld, Leoben, Tamsweg und St. Veit an der Glan.

B320 Ennstal Straße: Nachtverkehrsbeschränkung für LKW über 3,5 t von Liezen Ost (km 70,145) bis zur Grenze zu Salzburg (km 8,494) in beiden Richtungen von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr Ausnahme: Transport von verderblichen Gütern.

L121 für LKW über 7,5t in beide Richtungen ab km 25,4 bis zum Ende der L121 (vor der Verladerampe Peggau / Deutschfeistritz). Ausnahmen: Tage mit Wochenendbeschränkungen.

L303 für Lkw über 7,5t in beide Richtungen von km 0,0 (Kreuzung mit LB70) bis 5,650 km (Kreuzung mit L374) und von Kreuzung mit L304 bis Kreuzung mit L603. Ausnahmen: Tage mit Wochenendbeschränkungen.

L304 für LKW über 7,5t in beide Richtungen ab km 1,1 bis zur Kreuzung mit der L303. Ausnahmen: Tage mit Wochenendbeschränkungen.

L369 für LKW über 7,5t in beide Richtungen von km 0,0 bis km 11,050 (angrenzend an L305). Ausnahmen: Tage mit Wochenendbeschränkungen.

L371 für LKW über 7,5t in beide Richtungen von der Kreuzung mit der L312 bis zum Ende der L371 in der Gemeinde Hausmannstätten. Ausnahmen: Tage mit Wochenendbeschränkungen.

L379 für LKW über 7,5t in beide Richtungen von der Autobahnabfahrt Feldkirchen bis zum L373 (Industrieumfahrung Kalsdorf). Ausnahmen: Tage mit Wochenendbeschränkungen.

L518 , L553 für LKW über 7,5t in beide Richtungen.

L603 für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen in beide Richtungen von der Kreuzung mit der L303 bis zur Kreisgrenze (4,2, km). Ausnahmen: Tage mit Wochenendbeschränkungen.

LB64 für LKW über 7,5t in beide Richtungen ab 49.960 bis Kreisgrenze (33.780 km). Ausnahmen: Tage mit Wochenendbeschränkungen.

LB67 für Lastkraftwagen über 7,5t in beide Richtungen ab km 61.700 (Kreuz Billa) bis zur Kreisgrenze (km 73.320). Ausnahmen: Tage mit Wochenendbeschränkungen.

LB70 für LKW über 7,5t in beide Richtungen von der Kreisgrenze (km 17.800) bis zur Kreuzung mit der LB76 (Umfahrung Waldhof). Ausnahmen: Tage mit Wochenendbeschränkungen.

Oberösterreich

Es gelten Bewegungseinschränkungen:

● für Lkw unabhängig von ihrem Gesamtgewicht;

● für Lkw der Umweltklasse Euro-2 und darunter.

Sperrgebiet:

● Autobahn A1 von der Anschlussstelle Enns-Steyr (km 155.087) bis zur Anschlussstelle Haid (km 175.220).

Die Einschränkung gilt:

● ständig.

Beschränkungen für LKW über 3,5t MPW in beiden Richtungen auf folgenden Straßenabschnitten (Ausnahme: sonst nicht zugängliche Bereiche):

B1 Wiener Straße: von der Bezirksgrenze in Salzburg bis zur Bezirksgrenze in Niederösterreich.

B3 Donaustraße: von der Bezirksgrenze in Niederösterreich bis zum Ende der B3 in der Gemeinde Linz.

B114 für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t von km 0,00 bis km 9,40 vom 1. November bis 15. April.

B115 Eisen Straße: Von Km 17.031 bis zur Kreuzung mit der B122 Voralpen Straße (Ennser Kreuz).

B122 Voralpenstraße: von der Kreuzung mit der B115 Eisenstraße bis zur Kreuzung mit der B140 Steyrtalstraße und von der Kreuzung mit der B139 Kremstal Bundesstraße bis zur Kreuzung mit der L562 Kremsmünsterer Straße.

B123 Mauthausener Straße: Von der Anschlussstelle B3 bis zur Anschlussstelle L1472 Gutauer Straße.

B125 Prager Straße: Von der Kreuzung mit der L569 Pleschinger Straße bis zum Ende der B125 (Kreuzung mit der B124 Königswiesener Straße).

B135 Gallspacher Straße: Von der Kreuzung mit der B1 Wiener Straße bis zur Kreuzung mit der B137 Innviertler Straße.

B137 Innviertler Straße: von km 64,160 (Landesgrenze Scharding / Neuhaus) bis km 11,386 (B137 / B134-Kreuz) und km 9,305 (B137 / B134-Kreuz) bis km 0,000 (B137 / B1 / B138-Kreuz).

B138 Pyhrnpassstraße: von der Kreuzung B138 / B1 / B137 bis Inzersdorf, A9 Pyhrn, und Kienberg / Wienerweg A9 Pyhrny, bis Spital am Pyhrn, A9 Pyhrn.

B139 Kremstal Straße: von der Kreuzung mit der B1 Wiener Straße / B139a Kremstal Straße bis zur Kreuzung mit der B122 Voralpen Straße.

B140 Steyrtalstraße: durchgehend.

B141 Rieder Straße: volle Länge.

B143 Hausruck Straße: Von der Kreuzung mit der B148 Altheimer Straße bis zur Kreuzung mit der B141 Rieder Straße.

B148 Altheimer Straße: von km 19.807 (Weng im Innkrei) bis 36.778 km (Braunau am Inn).

B309 Steyrer Straße: volle Länge.

L510 Weilbacher Straße: von 11.705 km (Kreuzung mit der L1087) bis 14.733 km.

L511 Gurtener Straße: km 3.160 (Kreuzung mit L1087) bis km 3.510 (Kreuzung mit L1087).

L520 Gaspoltshofener Straße: von der Kreuzung mit der B135 Gallspacher Straße bis zur Kreuzung mit der B141 Rieder Straße.

L554 Schlierbacher Straße: durchgehend.

L562 Kremsmünsterer Straße: von km 0,000 (Kreuzung mit der B139 Kremstal Straße bei Kematen an der Krems) bis km 7,426 (Kreuzung mit der B122 Voralpen Straße bei Kremsmünster).

L569 Pleschinger Straße: von der Kreuzung mit der B125 Prager Straße bis zur Kreuzung mit der B3 Donaustraße.

L1087 Wippenhamer Straße: volle Länge.

L1265 Schorflinger Straße: von der Kreuzung mit der B1 Wiener Straße des A1-Ost-Kreuzes in Schorfling.

B145 Salzkammergut Straße: von km 70.825 138 (St. Agatha) bis km 76.600 172 (Staatsgrenze).

L547 Hallstättersee Straße: von 8.000 km 55 bis 13.487 km (Landesgrenze).

Ausnahmen für Steiermark und Oberösterreich:

Fahrzeuge zum Be- oder Entladen in folgenden Gemeinden:

Ober Österreich: Bad Goisern, Bad Ischl, Ebensee, Gosau, Hallstatt, Obertraun, St. Wolfgang, Steinbach aA, Traunkirchen;

Salzburg: Abtenau, Annaberg, St. Gilgen, Strobl, Rubach, Fuschl, Hof, Ebenau, Faistenau und Hintersee;

Steiermark: Altaussee, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Grundlsee, Pichl-Kainisch, Prgg-Trautenfels, Tauplitz ..

Salzburg

B158 Wolfgangsee Bundesstraße: Frachtenbörse mehr als 3,5 m von Koppl und Strobl und zwischen Altenmarkt und Mandling / Ennstal (außer in den Fällen des direkten Transports zu diesen Bereichen).

B159 Salzachtal Bund: Frachtenbörse mehr als 3,5 m von 14,72 km Kuchl Gemeinde 21.25 km pro Gemeinde Galling. Ausnahmen für Telefonanlagen, die an Tagen mit Wochenendbeschränkungen in diese Gebiete oder aus diesen Gebieten reisen.

B159 Salzachtal Bundesstraße: LKW-Fahrzeuge über 7,5t von km 34,440 bis km 35,264 (Tenneck). Ausnahmen für Telefonanlagen, die an Tagen mit Wochenendbeschränkungen in diese Gebiete oder aus diesen Gebieten reisen.

An der Pinzgauer Straße 311, B178 Loferer Straße, B161 Pass Thurn Straße. B165 Gerlosstraße, B108 Felbertauernstraße. Für Lkws über 7,5 Tonnen im Landkreis von Zell am See. Ausnahme: verderbliche Ware etc.

L107 Westtal Landesstraße: Güterkraftwagen über 3,5t von km 0,430 bis km 19,890 (Kreuzung mit der B158 Wolfgangseestraße) in beide Richtungen. Ausnahmen für Telefonanlagen, die an Tagen mit Wochenendbeschränkungen in diese Gebiete oder aus diesen Gebieten reisen.

Wien

Es gelten Bewegungseinschränkungen:

für Lkw, die vor dem 1. Januar 1992 zugelassen wurden, unabhängig von ihrem Gesamtgewicht;

für Lkw der Ökoklasse Euro-2 und darunter.

Sperrgebiet:

alle Straßen.

Die Einschränkung gilt:

ständig.

Verkehrsbeschränkungen an Wochenenden und Feiertagen

Es gelten Bewegungseinschränkungen:

bei Lastkraftwagen mit Anhänger, wenn das Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder Anhängers 3,5 Tonnen überschreitet;

für LKW, Zugmaschinen mit Auflieger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.

Sperrgebiet:

im gesamten Gebiet, ausgenommen Transporte im kombinierten Verkehr im Umkreis von 65 Kilometern von folgenden Umsteigebahnhöfen: Brennersee, Graz-Ostbahnhof, Salzburg-Hauptbanhof, Villach-Furnitz, Wels-Verschiebebahnhof, Wien-Südbahnhof, Wien -Nordwestbahnhof, Wörgl, CCT Hall in Tirol, CCT Bludenz, CCT Wolfurt.

Die Einschränkung gilt:

samstags von 15.00 bis 24.00 Uhr;

an Sonn- und Feiertagen von 00.00 bis 22.00 Uhr.

Feiertage und arbeitsfreie Tage:

2019: 1. Januar, 6. Januar; 22. April; 1. Mai 30; 10., 20. Juni; 15. August; 26. Oktober; 1. November; 8., 25. und 26. Dezember.

Ausnahmen:

Lastkraftwagen mit Anhängern über 3,5 Tonnen, die Milch transportieren;

LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, Transport von Fleisch oder Schlachtvieh (außer für den Transport von Rindern auf Autobahnen), Transport von verderblichen Gütern ( jedoch keine Tiefkühlprodukte ), Lieferung von Lebensmitteln in touristische Gebiete, Durchführung von dringenden Transporte zur Reparatur von Kälteanlagen, Abschleppen anderer Fahrzeuge, Fahrzeuge der technischen Hilfeleistung, Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge von Verkehrsunternehmen im Linienverkehr (Linienverkehr), selbstfahrende Industriegeräte sowie Fahrzeuge, die an den letzten beiden Samstagen Transporte innerhalb der Kreise durchführen vor dem 24.12.

Merkmale des Fahrens bei Nacht

Nachtverkehrsbeschränkungen gelten für:

für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.

Die Einschränkung gilt:

von 22.00 bis 05.00 Uhr.

Ausnahmen:

Autos mit niedrigem Geräuschpegel mit einem grünen "L"-Zeichen (die Höchstgeschwindigkeit für solche Fahrzeuge beträgt 60 km / h).

Transport von verderblichen Lebensmitteln (außer Tiefkühlkost), Frischfleisch, Milch und lebenden Tieren.

Lokale Verkehrsbeschränkungen in der Nacht

Kärnten

LKW über 3,5 t von 23.00 bis 05.00 Uhr in Klagenfurt.

Niederösterreich

Lastkraftwagen über 7,5t von 22.00 bis 06.00 Uhr auf der B18 Traisentalstraße zwischen Berndorf und Traisen sowie von 22.00 bis 06.00 Uhr auf der B3 Wachaustraße und auf der B133 zwischen Mautern und Melk;

Güterkraftwagen über 3,5 Tonnen von 22.00 bis 06.00 Uhr auf dem Gebiet von Modling, Einschränkungen sind durch Straßenschilder gekennzeichnet.

In Wiener Neustadt gilt das Fahrverbot von 23.00 bis 05.00 Uhr.

Oberösterreich

LKW über 7,5t von 22.00 bis 05.00 Uhr in Wels (B157 und B138);

Lastkraftwagen über 5,0 t von 22.00 bis 06.00 Uhr (B138 und A9 ab Grenze);

LKW über 3,5 t von 22.00 bis 06.00 Uhr in Linz.

Steiermark

LKW über 3,5 t von 23.00 bis 04.30 Uhr in Graz.

Tirol

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t von 22.00 bis 05.00 Uhr in Innsbruck (ausgenommen Fahrzeuge mit niedrigem Geräuschpegel).

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t auf der Autobahn A12 zwischen Kufstein (6.350 km) bis Zirl (90,0 km) vom 1. Mai bis 31. Oktober von Montag bis Samstag von 22.00 bis 05.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 23.00 bis 05.00 Uhr; in der Zeit vom 1. November bis 30. April von Montag bis Samstag von 20.00 bis 05.00 Uhr und von 23.00 bis 05.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen.

Ausnahmen: Fahrzeuge, die verderbliche Produkte (jedoch keine Tiefkühlprodukte) transportieren, lebende Tiere und Fahrzeuge Euro-6 bis 31.12.

Ausnahmen:

Transporte im Rahmen eines kombinierten Verkehrs auf folgenden Autobahnen und Straßenabschnitten in beiden Richtungen in folgenden Fällen:

Vor Wien Freudenau Hafen CCT:

A4 Osten vom Grenzübergang Nickelsdorf nach Wien - Simmeringer Heide und Jedletzbergerstrasse (Hauptstrasse B 228), Margetinstrasse (Hauptstrasse B228), Artillerieplatz, Zinnergasse (Hauptstrasse B14), Freudenhafenstrasse (Hauptstrasse B14), Seitenhafenstrasse bis Hafen Freudenau.

B16 Odenburger Straße von der Grenze in Klingenbach auf die A3 und über die A3, A2, A23 Wien, A4 bis zum Kreuz Wien - Simmeringer Heide, Jedletzbergerstraße (Hauptstraße B228), Margetinstraße (Haupstraße B228), Artillerieplatz, Zinnerrasust (Hauptse14) B14), Seitenhafenstraße zum Hafen Freudenau.

B7 Brunner Strasse - Hauptstrasse B7 von der Grenze bei Drasenhofen und auf der B3, B227, A22 Donauuferautobahn, A23, A4 an der Wien - Simmeringer Heide, Jedletzbergerstrasse (Hauptstraße, B228), B7 Hafenstrasse (Hauptstrasse B14), Seitenhafenstrasse bis Hafen Freudenau.

Vor Krems ad Donau CCT:

B303 Weinviertler Strasse von der Grenze bei Kleinhaugsdorf nach Stockerau und via A22 Donauuferautobahn, S5 Stockerschnellstrasse, Doktor-Franz-Wilhelm - Strasse, Karl Mierka Strasse

B2 Waldviertler Straße von der Grenze bei Neu-Naglberg über Schrems zu Vitis und über B36 Zwettler nach Zwettl und B37 Kremserstrasse zu Krems, S5 Stockerschnellstrasse, Doktor-Franz-Wilhelm-Strasse, Karl Mierka Strasse.

Vor Enns Hafen CCT:

A8 Innkreis von der Grenze in Suben auf die A25 Welser Autobahn und über die A25 und A1 bis zum Autobahnkreuz Enns-Steyr, B1 Wiener Straße bis Donaustraße.

A1 von der Grenze Walserberg bis zum Knoten Enns-Steyr und über die B1 Wiener Straße bis Hafen Enns.

Vor Linz Stadthafen CCT:

B310 Mühlviertler Straße von der Grenze in Wullowitz bis Unterweitersdorf, dann über die A7Mühlkreis bis zum Knoten Hafenstraße, dann über die B129 Hafenstraße, Industriezeile bis Stadthafen linz.

B310 Mühlviertler Straße ab Grenze Wullowitz bis Unterweitersdorf dann über A7 Mühlkreisautobahn bis zum Anschluss Hafenstraße weiter über B129 Hafenstraße, Industriezeile, Pummerer Straße, Saxinger Straße.

Vor OBB-Terminal Worgl:

A12 Inntal von der Grenze Kiefersfelden bis Ausfahrt Worgl und dann über die B171 Tirolerstraße.

Zum Wiener Südbahnhof über:

Autobahn A4 östlich von der Grenze Nickelsdorf Richtung A23 Südostabschnitt der Wiener Ringstraße und entlang des A23 Südostabschnitt, Ausfahrt Gurtel über Gurtel Landstraße und Wiedner Gurtel Richtung Südtiroler Platz, Sonnwendgasse;

B16 Odenburger Bundesstraße ab Anschlussstelle Klingenbach Richtung A3 Südostautobahn und A3 Südostautobahn, B210 Badener Bundesstraße Richtung A2 Südautobahn und entlang der A2 Südautobahn und A23 Südostautobahn des Wiener Rings, Ausfahrt Grasser Gurtel, Wiedner Gurtel bis Südtiroler Platz., Sonnwendgasse.

Zum Bahnhof Graz Ost (Vostochny) über:

A9 Pyhrnautobahn vom Grenzübergang Spielfeld Richtung A2 Südautobahn und auf die A2 Südautobahn Ausfahrt Graz Ost, ulrich-lichenstein-Gasse, Conrad-von Hotzendorf-Straße;

B65 Gleisdorfer Bundestraße vom Grenzübergang Heiligenkreuz Richtung A2 Süd und A2 Süd, Ausfahrt Graz Ost, ulrich-lichenstein Gasse, Conrad-von Hotzendorf-Straße.

Zum Bahnhof Villach-Furnitz über:

Autobahn A11 Karawanken ab Grenzübergang Rosenbach bis Ausfahrt Furnitz, B83 Kärntner Bundesstraße;

Autobahn A2 Süd vom Grenzübergang Arnoldstein bis Ausfahrt Furnitz, B83 Kärntner Bundestraße.

Zum Rangierbahnhof Wels über:

Autobahn A8 Innkreis vom Grenzübergang Suben auf die Autobahn A25 und entlang der Autobahn A25 Linz, dann über die Autobahn A25 Linz bis Ausfahrt - Terminal 13;

A1 Westautobahn vom Grenzübergang Walserberg bis zur Ausfahrt Sattledt und weiter über die B138 Pyhrnpass Bundesstraße, B137 Innviertler Bundesstraße zur A25 Linz Autobahn und weiter über die A25 Linz bis zur Ausfahrt - Terminal 13.

B310 Mühlviertler Straße von der Grenze in Wullowitz auf die A7 Mühlkreis und weiter auf der A7, A1 über die A25 Linzer, Terminal - Ausfahrt 13.

Zum Bahnhof Salzburg via:

Autobahn A1 West ab Kontrollstelle Walserberg bis 288 (Salzburg Nord), dann über Salzburgerstraße, Vogelweiderstraße, Gnigler Straße, Lastenstraße.

Zum Bahnhof Brennersee über:

Autobahn A13 Brenner vom Grenzübergang Brenner in Richtung Brennersee Ausfahrt und auf die B182 Brenner Bundesstraße.

Bei den oben aufgeführten Flügen muss sich das vollständige Dokument (CIM / UIRR-Übereinkommen) im Fahrzeug befinden, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug oder seine abnehmbaren Aufbauten (Container etc.) transportiert werden oder bereits per Bahn transportiert wurden.

Winterfahrfunktionen

Informationsquelle

LKW über 3,5 Tonnen und Busse

Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und darauf basierende Fahrzeuge dürfen vom 1. November bis 15. April nur genutzt werden, wenn an den Rädern einer Antriebsachse mindestens Winterreifen montiert sind.

Für Lkw über 3,5 Tonnen und Busse gilt Winterreifenpflicht, egal ob Schnee auf der Straße liegt oder nicht.

Notrufnummern

Europäische Notrufnummer 112

Feuerwehr 122

Polizei 133

Krankenwagen 144

Bergrettung 140

AMTC Pannenhilfe und Abschleppdienst 120

ARB Notdienst 123

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