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Einheitliche Erlaubnis in Polen: Jobwechsel – Was Sie wissen müssen

Aufenthaltstitel in Polen: Jobwechsel – Was Sie wissen müssen #

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel (Jednolite Zezwolenie na Pobyt i Pracę) in Polen besitzen und den Arbeitsplatz wechseln möchten, müssen Sie bestimmte Vorschriften beachten. Hier ist eine detaillierte Aufschlüsselung:

Allgemeine Regel #

Im Allgemeinen ist ein Aufenthaltstitel an einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Position gebunden. Daher erfordert ein Jobwechsel in der Regel, dass Sie eine neue Genehmigung einholen oder Ihre bestehende ändern.

Rechtsgrundlage #

  • Das Ausländergesetz (Ustawa o Cudzoziemcach): Dieses Gesetz regelt den legalen Aufenthalt und die Beschäftigung von Ausländern in Polen.
  • Verordnungen über Genehmigungen für vorübergehenden Aufenthalt und Arbeit (Zezwolenie na Pobyt Czasowy i Pracę): Diese Verordnungen legen die Bedingungen fest, unter denen ein Aufenthaltstitel erteilt und geändert werden kann.

Wann ist eine Änderung der Genehmigung NICHT erforderlich? #

Nach polnischem Recht müssen Sie in einigen Situationen bei einem Jobwechsel keinen neuen Aufenthaltstitel ändern oder beantragen. Diese Situationen sind sehr spezifisch und erfordern eine sorgfältige Prüfung.

  • Artikel 120 des Ausländergesetzes: Gemäß Art. 120 Absatz 1a müssen Sie Ihre Genehmigung nicht ändern, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    • Sie haben einen Aufenthaltstitel.
    • Sie wechseln den Arbeitsplatz zu einem anderen Arbeitgeber.
    • Ihre neue Stelle hat die gleichen Bedingungen wie in Ihrer aktuellen Genehmigung angegeben (Position, Gehalt nicht niedriger als in der Genehmigung angegeben, Arbeitszeiten).
    • Der Woiwode (Gouverneur) der Region, in der Sie arbeiten, wurde innerhalb von 15 Tagen nach dem Jobwechsel benachrichtigt.

Schritte zum Jobwechsel mit einem Aufenthaltstitel #

  1. Neues Stellenangebot: Sichern Sie sich ein neues Stellenangebot von einem anderen Arbeitgeber.
  2. Genehmigungsbedingungen prüfen: Überprüfen Sie, ob die neue Stelle mit den in Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel angegebenen Bedingungen übereinstimmt (Position, Gehalt, Arbeitszeiten).
  3. Benachrichtigen Sie den Woiwoden (Gouverneur): Der wichtigste Schritt ist, dass Ihr neuer Arbeitgeber den Woiwoden (Gouverneur), der Ihren Aufenthaltstitel ausgestellt hat, innerhalb von 15 Tagen nach Ihrem Beschäftigungswechsel benachrichtigen muss. Diese Benachrichtigung muss Einzelheiten zu Ihrer neuen Beschäftigung enthalten.
  4. Entscheidung des Woiwoden: Der Woiwode wird die Benachrichtigung prüfen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, können Sie ohne neue Genehmigung weiterarbeiten. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, kann der Woiwode verlangen, dass Sie eine neue Genehmigung beantragen.

Wann eine neue Genehmigung erforderlich ist #

Sie benötigen wahrscheinlich einen neuen Aufenthaltstitel, wenn:

  • Die neue Stelle eine andere Position beinhaltet als in Ihrer aktuellen Genehmigung angegeben.
  • Das Gehalt niedriger ist als in Ihrer aktuellen Genehmigung angegeben.
  • Die Arbeitszeiten erheblich abweichen.
  • Der Woiwode entscheidet, dass die Änderung einen neuen Genehmigungsantrag erfordert.

So beantragen Sie einen neuen Aufenthaltstitel #

  1. Antragstellung: Ihr neuer Arbeitgeber muss in Ihrem Namen einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel beim zuständigen Woiwodschaftsamt (Urząd Wojewódzki) einreichen.
  2. Erforderliche Dokumente: Der Antrag erfordert in der Regel:
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Ihre Reisepasskopie
    • Nachweis einer Krankenversicherung
    • Nachweis über den legalen Aufenthalt in Polen (z. B. Ihr aktueller Aufenthaltstitel)
    • Informationen über den Arbeitgeber
    • Details zum Stellenangebot (Gehalt, Position, Arbeitszeiten)
  3. Wartezeit: Die Wartezeit für einen neuen Aufenthaltstitel kann variieren, daher ist es wichtig, so früh wie möglich einen Antrag zu stellen.

Wichtige Überlegungen #

  • Legaler Aufenthalt: Stellen Sie sicher, dass Ihr Aufenthalt in Polen während des gesamten Jobwechselprozesses legal bleibt. Überschreiten Sie nicht die Gültigkeitsdauer Ihrer aktuellen Genehmigung.
  • Kommunikation mit den Behörden: Pflegen Sie eine offene Kommunikation mit dem Woiwodschaftsamt, um über den Status Ihres Antrags oder Ihrer Benachrichtigung auf dem Laufenden zu bleiben.
  • Legal arbeiten: Beginnen Sie erst dann für den neuen Arbeitgeber zu arbeiten, wenn der Jobwechsel ordnungsgemäß gemeldet und genehmigt wurde (wenn eine Benachrichtigung ausreicht) oder eine neue Genehmigung erteilt wurde.

Offizielle Ressourcen und Links #

  • Ausländergesetz (Ustawa o Cudzoziemcach): Den offiziellen Gesetzestext finden Sie auf der Website des polnischen Gesetzgebers (suchen Sie nach „Ustawa o Cudzoziemcach“).
  • Woiwodschaftsämter (Urzędy Wojewódzkie): Wenden Sie sich an das jeweilige Woiwodschaftsamt, in dem Sie leben oder arbeiten möchten, um detaillierte Informationen und Antragsverfahren zu erhalten.
  • Polnische Regierungswebsite für Ausländer: Diese Website bietet allgemeine Informationen über den legalen Aufenthalt und die Arbeit in Polen.

Haftungsausschluss: Vorschriften können sich ändern, daher ist es immer am besten, sich direkt beim zuständigen Woiwodschaftsamt zu erkundigen oder Rechtsberatung einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie die aktuellsten Gesetze einhalten.

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