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Polen Arbeitserlaubnisverlängerungen: Wie Sie Ihren Aufenthalt verlängern können?

Verlängerung Ihres Aufenthalts in Polen: Ein Leitfaden zur Verlängerung der Arbeitserlaubnis #

Wenn Sie ein ausländischer Staatsangehöriger sind, der in Polen arbeitet und Ihren Aufenthalt über die Gültigkeit Ihrer aktuellen Arbeitserlaubnis hinaus verlängern möchten, müssen Sie eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis oder eine neue Arbeitserlaubnis beantragen. Hier ist ein detaillierter Leitfaden:

Allgemeine Informationen #

Rechtsgrundlage: Die wichtigste Gesetzgebung für Arbeitserlaubnisse in Polen ist das Gesetz vom 20. April 2004 über die Förderung der Beschäftigung und die Institutionen des Arbeitsmarktes (Ustawa o promocji zatrudnienia i instytucjach rynku pracy). Die Vorschriften sind auch im Ausländergesetz (Ustawa o cudzoziemcach) festgelegt.

Arten von Genehmigungen: Es gibt verschiedene Arten von Arbeitserlaubnissen in Polen, darunter Typ A, B, C, D und E. Die häufigste für ausländische Arbeitnehmer ist Typ A, die für Personen gilt, die in Polen auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags oder eines zivilrechtlichen Vertrags mit einem Arbeitgeber arbeiten, dessen Sitz oder Wohnsitz sich in Polen befindet. Verlängerungen folgen im Allgemeinen dem gleichen Genehmigungstyp wie das Original.

Bedingungen für die Verlängerung einer Arbeitserlaubnis #

  • Fortgesetzte Beschäftigung: Sie müssen weiterhin bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sein, der die ursprüngliche Arbeitserlaubnis für Sie erhalten hat.
  • Gültiger rechtmäßiger Aufenthalt: Sie müssen eine rechtliche Grundlage haben, um sich in Polen aufzuhalten, während der Verlängerungsantrag bearbeitet wird. Dies bedeutet in der Regel, dass Sie ein gültiges Visum, eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben oder sich innerhalb des Zeitraums des visumfreien Reisens befinden.
  • Antragstellung: Der Antrag auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis sollte vor dem Ablaufdatum Ihrer aktuellen Erlaubnis eingereicht werden.

Der Verlängerungsprozess #

  1. Antragstellung durch den Arbeitgeber: Der Antrag auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis wird von Ihrem Arbeitgeber beim Woiwoden (Gouverneur) der Region eingereicht, in der das Unternehmen registriert ist.
  2. Arbeitsmarktprüfung (falls zutreffend): Das Büro des Woiwoden führt in der Regel eine Arbeitsmarktprüfung durch, um festzustellen, ob qualifizierte polnische oder EU-Bürger für die Position verfügbar sind. Dieser Test ist nicht immer erforderlich, insbesondere wenn Ihr Beruf stark nachgefragt wird.
  3. Erforderliche Dokumente: Der Arbeitgeber muss mehrere Dokumente vorlegen, darunter:
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Aktuelle Informationen aus dem Landesgerichtsregister (KRS) oder der Zentralen Gewerbeanmeldung und -auskunft (CEIDG)
    • Kopien Ihrer Reisepassseiten mit persönlichen Daten und Visa/Aufenthaltserlaubnissen
    • Nachweis einer Krankenversicherung
    • Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in Polen
    • Informationen über die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens
    • Ihr Arbeitsvertrag
    • Andere Dokumente, die je nach den spezifischen Umständen erforderlich sein können
  4. Entscheidung: Der Woiwode wird eine Entscheidung über die Verlängerung der Arbeitserlaubnis treffen. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie eine neue Arbeitserlaubnis.
  5. Aufenthaltserlaubnis (falls erforderlich): Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, um langfristig in Polen zu bleiben, ist die Verlängerung der Arbeitserlaubnis ein notwendiges Dokument, um Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen oder zu verlängern.

Wichtige Überlegungen #

  • Fristen: Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor dem Ablaufdatum Ihrer aktuellen Erlaubnis, um Lücken in Ihrem rechtlichen Status zu vermeiden.
  • Arbeitgeberwechsel: Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, benötigen Sie eine neue Arbeitserlaubnis. Die Verlängerung gilt nur für den Arbeitgeber, der sie beantragt hat.
  • Visabestimmungen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Visum oder Ihre visumfreie Aufenthaltsdauer während des gesamten Antragsverfahrens gültig ist.
  • Ablehnung: Wenn die Verlängerung abgelehnt wird, haben Sie das Recht, gegen die Entscheidung beim Leiter des Amtes für Ausländer (Szef Urzędu do Spraw Cudzoziemców) Berufung einzulegen.

Wo Sie weitere Informationen finden #

  • Lokales Woiwodschaftsamt: Die spezifischen Anforderungen und Verfahren können je nach Woiwodschaft leicht variieren. Wenden Sie sich an das zuständige Woiwodschaftsamt, um die genauesten Informationen zu erhalten.
  • Offizielle Regierungswebsites: Überprüfen Sie die offiziellen polnischen Regierungswebsites für Ausländer, wie z. B. die Website des Woiwodschaftsamtes Masowien (Beispiel, da die Verfahren in allen Regionen ähnlich sind) oder die Website des Ministeriums für Inneres und Verwaltung.
  • Rechtliche Unterstützung: Erwägen Sie, sich von einem auf Einwanderungsrecht spezialisierten Juristen beraten zu lassen, um eine persönliche Beratung zu erhalten.

Haftungsausschluss: Einwanderungsgesetze und -bestimmungen können sich ändern. Überprüfen Sie immer die aktuellsten Informationen bei offiziellen Quellen oder Rechtsexperten.

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