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Arbeitsplatzwechsel in Polen: Kann meine Arbeitserlaubnis übertragen werden?

Jobwechsel in Polen: Übertragung Ihrer Arbeitserlaubnis #

Wenn Sie einen Jobwechsel in Polen in Erwägung ziehen, während Sie eine Arbeitserlaubnis besitzen, ist es wichtig, die Bestimmungen bezüglich der Übertragbarkeit Ihrer Erlaubnis zu verstehen. Die Regeln können komplex sein, und es ist entscheidend, die korrekten Verfahren einzuhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Allgemeine Regel: Arbeitserlaubnis ist arbeitgeberbezogen #

In Polen wird eine Arbeitserlaubnis in der Regel für einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Position ausgestellt. Das bedeutet, dass Ihre Arbeitserlaubnis grundsätzlich nicht automatisch auf einen neuen Arbeitgeber übertragbar ist.

Situationen, die eine neue Arbeitserlaubnis erfordern #

  • Wechsel des Arbeitgebers: Wenn Sie für einen anderen Arbeitgeber arbeiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine neue Arbeitserlaubnis, die speziell für diesen neuen Arbeitgeber ausgestellt wurde.
  • Wechsel der Position: Selbst wenn Sie beim selben Arbeitgeber bleiben, kann eine neue Arbeitserlaubnis erforderlich sein, wenn Sie in eine andere Position wechseln, die wesentlich andere Qualifikationen oder Verantwortlichkeiten erfordert.

So erhalten Sie eine neue Arbeitserlaubnis #

Die Verantwortung für die Beschaffung einer neuen Arbeitserlaubnis liegt in der Regel beim neuen Arbeitgeber. Hier ist ein allgemeiner Überblick über den Prozess:

  1. Antrag des Arbeitgebers: Der neue Arbeitgeber muss in Ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Dies beinhaltet die Einreichung eines Antrags beim zuständigen Woiwodschaftsamt (Urząd Wojewódzki).
  2. Arbeitsmarktprüfung: In den meisten Fällen führt das Woiwodschaftsamt eine Arbeitsmarktprüfung (tzw. ‚test rynku pracy‘) durch. Dabei wird geprüft, ob qualifizierte polnische oder EU-Bürger zur Besetzung der Stelle zur Verfügung stehen. In bestimmten Berufen oder Situationen wird auf die Prüfung verzichtet.
  3. Erforderliche Dokumente: Der Arbeitgeber muss verschiedene Dokumente vorlegen, darunter Firmenregistrierungsdokumente, eine Kopie Ihres Reisepasses, Qualifikationsnachweise und einen Vertragsentwurf.
  4. Entscheidung: Wenn der Antrag genehmigt wird, stellt das Woiwodschaftsamt eine Arbeitserlaubnis aus.

Ausnahmen und Erleichterungen #

Es gibt einige Situationen, in denen der Prozess einfacher oder schneller sein kann:

  • Befreiungen von der Arbeitsmarktprüfung: Bestimmte Berufe sind von der Arbeitsmarktprüfung befreit. Informationstechnologie-(IT-)Spezialisten und einige andere hochqualifizierte Arbeitskräfte profitieren oft davon.
  • Einheitliche Erlaubnis (Jednolite Zezwolenie na Pobyt i Pracę): Wenn Sie auch eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, können Sie eine einheitliche Erlaubnis beantragen, die die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in einem Verfahren kombiniert.

Wichtige Überlegungen #

  • Rechtmäßiger Aufenthalt: Stellen Sie sicher, dass Ihr Aufenthalt in Polen während des gesamten Prozesses rechtmäßig bleibt. Wenn Ihre aktuelle Arbeitserlaubnis abläuft, bevor die neue ausgestellt wird, müssen Sie möglicherweise eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen, um die Lücke zu schließen.
  • Beratung durch Fachleute: Es wird dringend empfohlen, sich von einem Juristen oder einem erfahrenen HR-Spezialisten beraten zu lassen, der Sie durch den Prozess führen und die Einhaltung aller Vorschriften sicherstellen kann.
  • Offizielle Informationen: Beziehen Sie sich immer auf offizielle Quellen für die aktuellsten Informationen. Die Websites der Woiwodschaftsämter und des Ministeriums für Familie und Sozialpolitik sind gute Ausgangspunkte.

Wo Sie weitere Informationen finden #

Haftungsausschluss: Einwanderungsgesetze und -bestimmungen können sich ändern. Diese Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich immer an qualifizierte Fachleute, um spezifische Ratschläge zu Ihrer Situation zu erhalten.

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