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Können meine Familienangehörigen mich in Polen mit meiner Arbeitserlaubnis besuchen?

Ihre Familie mit einer Arbeitserlaubnis nach Polen holen: Ein detaillierter Leitfaden #

Wenn Sie mit einer Arbeitserlaubnis in Polen arbeiten und Ihre Familienangehörigen nachholen möchten, ist es wichtig, die geltenden Vorschriften und Verfahren zu verstehen. Das polnische Recht erlaubt es Familienangehörigen ausländischer Arbeitnehmer, unter bestimmten Bedingungen in Polen zu wohnen. Hier ist eine detaillierte Aufschlüsselung:

Rechtsgrundlage #

Die primäre Rechtsgrundlage für die Familienzusammenführung in Polen ist das Ausländergesetz. Dieses Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen Familienangehörige eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten können, um zu einem ausländischen Staatsangehörigen zu ziehen, der sich in Polen aufhält.

Wer gilt als Familienangehöriger? #

Nach polnischem Recht gelten in der Regel die folgenden Personen als Familienangehörige im Sinne der Familienzusammenführung:

  • Ehepartner: Ihr rechtlich anerkannter Ehepartner.
  • Minderjährige Kinder: Kinder unter 18 Jahren, die von Ihnen abhängig sind.

Arten von Genehmigungen für Familienangehörige #

Familienangehörige können eine befristete Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Familienzusammenführung beantragen. Diese Erlaubnis wird in der Regel für die gleiche Dauer wie die Arbeitserlaubnis des Hauptantragstellers (des Arbeitnehmers) erteilt.

Anforderungen und Bedingungen #

Um Ihre Familie erfolgreich nach Polen zu holen, müssen Sie und Ihre Familienangehörigen bestimmte Anforderungen erfüllen:

  1. Gültige Arbeitserlaubnis: Sie müssen eine gültige Arbeitserlaubnis oder eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (jednolite zezwolenie na pobyt i pracę) besitzen.
  2. Stabiles und regelmäßiges Einkommen: Sie müssen nachweisen, dass Sie über eine stabile und regelmäßige Einkommensquelle verfügen, die ausreicht, um die Lebenshaltungskosten Ihrer Familienangehörigen zu decken. Die Mindesteinkommensgrenze wird regelmäßig aktualisiert, daher ist es wichtig, die aktuellen Anforderungen zu überprüfen.
  3. Krankenversicherung: Sie müssen eine Krankenversicherung für sich und Ihre Familienangehörigen haben. Dies kann entweder über das nationale Krankenversicherungssystem (NFZ) oder eine private Krankenversicherung erfolgen.
  4. Angemessene Unterkunft: Sie müssen einen Nachweis über eine angemessene Unterkunft für Ihre Familie erbringen. Dies kann ein Mietvertrag oder ein Eigentumsnachweis für ein Haus oder eine Wohnung sein. Die Unterkunft muss bestimmte Mindestgrößenanforderungen erfüllen, die sich nach der Anzahl der Familienangehörigen richten.
  5. Antragstellung: Familienangehörige müssen ihre Anträge auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis persönlich beim zuständigen Woiwodschaftsamt (Urząd Wojewódzki) einreichen.
  6. Sauberes Strafregister: Sowohl Sie als auch Ihre Familienangehörigen sollten ein sauberes Strafregister haben.

Erforderliche Dokumente #

Die folgenden Dokumente sind in der Regel erforderlich, wenn Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige beantragen:

  • Antragsformular (erhältlich beim Woiwodschaftsamt oder auf dessen Website)
  • Passkopien der Familienangehörigen
  • Ihre Arbeitserlaubnis oder kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
  • Heiratsurkunde (für Ehepartner)
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Einkommensnachweis (z. B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen)
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Nachweis der Unterkunft (z. B. Mietvertrag)
  • Führungszeugnis
  • Fotos (wie in den Antragsrichtlinien angegeben)

Antragsprozess #

  1. Dokumente vorbereiten: Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, wie oben beschrieben. Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente von einem beeidigten Übersetzer ins Polnische übersetzt werden, wenn sie nicht ursprünglich auf Polnisch sind.
  2. Antrag einreichen: Familienangehörige müssen ihre Anträge persönlich beim Woiwodschaftsamt einreichen, das für ihren Wohnort zuständig ist.
  3. Biometrie: Während des Antragsverfahrens müssen Familienangehörige ihre Fingerabdrücke abgeben.
  4. Wartezeit: Die Bearbeitungszeit für eine befristete Aufenthaltserlaubnis kann variieren. Es ist ratsam, den Antrag rechtzeitig vor Ablauf Ihres derzeitigen legalen Aufenthalts in Polen zu stellen.
  5. Entscheidung: Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, werden Sie vom Woiwodschaftsamt benachrichtigt. Wenn die Entscheidung positiv ist, erhalten Ihre Familienangehörigen eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

Wichtige Überlegungen #

  • Visabestimmungen: Abhängig von der Staatsangehörigkeit Ihrer Familienangehörigen müssen diese möglicherweise ein Visum beantragen, um zunächst nach Polen einzureisen. Überprüfen Sie die Visabestimmungen für ihre Staatsangehörigkeit, bevor Sie ihre Reise planen.
  • Beschwerden: Wenn der Antrag abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, die Entscheidung beim Leiter des Amtes für Ausländer (Szef Urzędu do Spraw Cudzoziemców) anzufechten.
  • Aktualisierungen der Vorschriften: Einwanderungsgesetze und -vorschriften können sich ändern, daher ist es wichtig, sich über die neuesten Informationen aus offiziellen Quellen auf dem Laufenden zu halten.

Offizielle Ressourcen #

Für die aktuellsten und genauesten Informationen konsultieren Sie die folgenden offiziellen Websites der polnischen Regierung:

  • Amt für Ausländer (Urząd do Spraw Cudzoziemców): https://www.gov.pl/web/udsc/
  • Woiwodschaftsamt (Urząd Wojewódzki): Die Website der jeweiligen Woiwodschaft, in der Sie wohnen.

Indem Sie diese Richtlinien befolgen und sicherstellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen, können Sie den Prozess, Ihre Familie mit Ihrer Arbeitserlaubnis nach Polen zu holen, reibungsloser gestalten.

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