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Frankreich für Lkw-Fahrer: Regeln, Beschränkungen, Mautstraßen und Kontrollen (aktualisiert 2025)

Frankreich ist eines der wichtigsten Transitländer Europas. Mit einem dichten Autobahnnetz (Autoroutes), einem einheitlichen Mautsystem und zahlreichen regionalen Fahrbeschränkungen – insbesondere rund um Île-de-France – ist eine genaue Kenntnis der Verkehrsregeln für Berufskraftfahrer unerlässlich.
Im Folgenden finden Sie alle aktuellen Informationen zu Tempolimits, Mautklassen, Tunneln, Wochenendverboten und Winterpflichten für das Jahr 2025.

Allgemeine Informationen über Frankreich

Parameter Wert
Amtssprache Französisch
Hauptstadt Paris
Größte Städte Paris, Marseille, Lyon, Toulouse, Nizza
Währung Euro (EUR)
ISO-Code FR
Telefonvorwahl +33
Zeitzone CET (UTC+1), Sommer UTC+2
Straßenverkehr Rechtsverkehr

 

Autofahren in Frankreich: Regeln und Besonderheiten

Grundlegende Vorschriften

  • Beleuchtung: Abblendlicht oder Tagfahrlicht nach Witterung und Beschilderung.
  • Telefon: Nur über Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Parken: Achten Sie auf Markierungen und Verkehrsschilder; in Städten sind viele Parkzonen gebührenpflichtig.

Geschwindigkeitsbegrenzungen für Lkw

Straßentyp Höchstgeschwindigkeit
Innerorts 50 km/h
Außerorts 60 km/h
Schnellstraßen 80 km/h
Autobahnen (Autoroutes) 90 km/h

⚠️ Witterungsbedingungen und Verkehrsschilder können die zulässige Geschwindigkeit verringern. Immer auf aktuelle Beschilderung achten.

Zulässige Abmessungen und Achslasten

Sattelzug

Parameter Grenze
Höhe 4,00 m
Länge (Zugmaschine + Auflieger) 16,50 m
Breite – Standard 2,55 m
Breite – Kühlauflieger 2,60 m

Achslasten

Achstyp Max. Last
Nicht angetriebene Achse 13 t
Antriebsachse 13 t
Doppelachse 21 t
Dreifachachse 27–30 t

 

Mautsystem in Frankreich (Autoroutes)

Das französische Autobahnnetz wird von mehreren Betreibergesellschaften verwaltet, funktioniert aber nach einem einheitlichen Mautsystem.
Jedes Fahrzeug wird einer Mautklasse zugeordnet, die den Tarif bestimmt.
An den Ein- und Ausfahrten befinden sich Péage-Stationen.
Zahlung ist in Bar, per Karte oder über Telepéage (orangefarbene „T“-Spuren) möglich.

Mautklassen

Klasse Fahrzeugbeschreibung
1 Pkw bis 2 m Höhe und ≤3,5 t; Gespanne unter 2 m
2 Fahrzeuge 2–3 m Höhe und ≤3,5 t; ähnliche Gespanne
3 Lkw/Bus mit 2 Achsen, ≥3 m oder >3,5 t (auf A14 als Klasse 4)
4 Lkw/Bus mit 3+ Achsen oder Züge ≥3 m bzw. >3,5 t
5 Motorräder, Seitenwagen, Dreiräder

💡 Telepéage ermöglicht eine Durchfahrt ohne Halt. Die Spuren sind deutlich gekennzeichnet: „T“ für Telepéage, „CB“ für Kartenzahlung, „Espèces“ für Bargeld.

Sondermautstrecken (Tunnel und Brücken)

Einige Infrastrukturen werden separat von den üblichen Autobahngebühren abgerechnet.

Puymorens-Tunnel (E9 Paris–Barcelona)

Zahlstelle an der Südseite des Tunnels.

Klasse Fahrzeugtyp Tarif (€)
1 Pkw ≤2 m, ≤3,5 t 6,80
2 2–3 m, ≤3,5 t 14,00
3 ≥3 m oder >3,5 t 22,90
4 >2 Achsen, ≥3 m oder >3,5 t 37,70
5 Motorrad / Beiwagen 4,10

Maurice-Lemaire-Tunnel (N159 Nancy–Freiburg)

Betreiber: APRR. (Tarife Stand 2020)

Klasse Fahrzeugtyp Tarif (€)
1 Pkw ≤2 m, ≤3,5 t 6,20
2 2–3 m, ≤3,5 t 9,70
3 ≥3 m oder >3,5 t 17,20
4 >2 Achsen, ≥3 m oder >3,5 t 28,80
5 Motorrad / Beiwagen 3,70

Eurotunnel (Kanaltunnel)

Der Eurotunnel verbindet Frankreich mit Großbritannien.
Fahrzeuge fahren nicht selbst, sondern werden auf Eisenbahnplattformen verladen. Fahrer und Beifahrer reisen in Passagierwagen.
Erforderlich: Reisedokumente, Versicherung und Buchungsnachweis. Der Preis hängt von Saison und Buchungszeitpunkt ab.

Brücken

  • Pont de Normandie: Überquert die Seine-Mündung, verbindet Le Havre mit Honfleur (2,14 km).
  • Île-de-Ré-Brücke: Verbindet La Rochelle mit der Insel Ré (2,9 km); bleibt gebührenpflichtig, um Verkehrsüberlastung zu vermeiden.

Straßentypen in Frankreich

Typ Kennzeichnung Beschreibung
Autobahnen (Autoroutes) A + Nummer (z. B. A1) Geteilt, meist mautpflichtig, Pkw max. 130 km/h
Nationalstraßen N + Nummer (z. B. N11) 90–110 km/h je nach Abschnitt
Departementsstraßen D + Nummer (z. B. D78) Regionale Verbindungen, meist ≤90 km/h

Karten und Mautinformationen finden Sie auf dem offiziellen Portal autoroutes.fr.

Tankstellennetze (Hauptanbieter)

Fahrverbote an Wochenenden, Feiertagen und saisonale Beschränkungen

Allgemeines Fahrverbot

  • Samstag ab 22:00 Uhr (inkl. Vorfeiertage) bis Sonntag oder Feiertag 22:00 Uhr
    Gilt für Lkw über 7,5 t, ausgenommen Sonder- und landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Sommerverbote

  • Zusätzliche Samstagsverbote im Juli und August: 07:00–19:00 Uhr
    (Fahren erlaubt 19:00–24:00 Uhr).

Winterverbote (Rhône-Alpes)

  • Bestimmte Samstage im Februar–März: 07:00–18:00 Uhr und 22:00–24:00 Uhr
    (Fahren erlaubt 18:00–22:00 Uhr).

Hauptkorridore mit Einschränkungen

  • Bourg-en-Bresse – Chamonix: A40, RD1084, RN205 usw.
  • Lyon – Chambéry – Maurienne: A43, A430, RN90 usw.
  • Lyon – Grenoble – Briançon: A48/A480, RN85, RD1091.
  • Annecy – Albertville / Annemasse – Sallanches: A41n, A410, RD1201, RD1212.
  • Grenoble – Chambéry: A41s, RD1090.

Diese Routen betreffen die wichtigsten Alpenzugänge (Savoie, Haute-Savoie).

Region Île-de-France (Paris) – Sonderregelungen

Geltungsbereich

Umfasst A6a/b, A10, A13, A12 und angrenzende RN-Straßen.
Enthält zusätzliche Zeitfenster über das nationale Verbot hinaus.

Ausfahrt aus Paris

Tag Zeit
Freitag 16:00–21:00
Vor Feiertagen 16:00–24:00
Samstag 10:00–18:00 & 22:00–24:00
Sonntag/Feiertage 00:00–24:00

Einfahrt nach Paris

Tag Zeit
Samstage/Vorfeiertage 22:00–24:00
Sonntage/Feiertage 00:00–24:00
Montag/Nach Feiertagen 06:00–10:00

Fünf „Sommersamstage“ sind meist ausgenommen (siehe Präfekturerlass).

Nachtfahrten

Es besteht kein landesweites Nachtfahrverbot in Frankreich.
Regionale Vorschriften (z. B. Lärmschutz, Umweltzonen/ZFE) können jedoch lokale Beschränkungen enthalten.

Winterausrüstung

  • Keine generelle Pflicht zu Winterreifen.
  • Auf Straßen mit Zeichen B26 sind Schneeketten oder Winterreifen vorgeschrieben.
  • In alpinen Regionen können bei Schneefall temporäre Kettenpflichten gelten.

Praktische Tipps für Fahrer

  • Planen Sie Fahrten durch Île-de-France außerhalb der Sperrzeiten.
  • Nutzen Sie Telepéage-Spuren für schnellen Mautdurchgang.
  • Halten Sie im Winter Ketten und Handschuhe bereit.
  • Vermeiden Sie „schwarze Samstage“ (Sommer/Winterferien).
  • Berücksichtigen Sie zusätzliche Kosten für Brücken und Tunnel.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Dürfen Lkw nachts fahren?

Ja, es gibt kein nationales Nachtfahrverbot, nur regionale Einschränkungen (z. B. Île-de-France).

Wie wird die Maut bezahlt?

An Péage-Stationen nach Fahrzeugklasse – bar, mit Karte oder über Telepéage.

Sind Winterreifen Pflicht?

Nur auf Straßen mit B26-Zeichen oder bei lokalen Vorschriften in Gebirgsregionen.

Wann sollte man Alpenrouten vermeiden?

An Samstagen im Februar–März und Hauptreisetagen im Sommer, wenn zusätzliche Verbote gelten.

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