Kosten für die Erlangung eines Strafregisterauszugs (PCC) in Polen #
Ein Strafregisterauszug (PCC), auf Polnisch als „Zaświadczenie o Niekaralności“ bekannt, ist ein Dokument, das bestätigt, ob eine Person in Polen vorbestraft ist oder nicht. Dieses Zertifikat wird oft für Beschäftigung, Visumanträge und andere rechtliche Zwecke benötigt.
Gebühren für die Erlangung eines PCC #
Ab 2024 und Anfang 2025 beträgt die Standardgebühr für die Erlangung eines Strafregisterauszugs in Polen 30 PLN (Polnische Zloty). Diese Gebühr gilt unabhängig davon, ob Sie den Antrag persönlich, per Post oder elektronisch stellen.
- Persönliche oder postalische Antragstellung: Bei persönlicher Antragstellung in den Büros des Justizministeriums oder bei Zusendung Ihres Antrags per Post beträgt die Gebühr weiterhin 30 PLN.
- Online-Antragstellung: Die gleiche Gebühr von 30 PLN gilt für die Online-Antragstellung über das e-CRK-System (Elektronisches Nationales Strafregister).
Wie man die Gebühr bezahlt #
Die Gebühr kann auf verschiedene Weise bezahlt werden:
- Online-Zahlung: Bei Online-Antragstellung können Sie über elektronische Zahlungsmethoden wie Banküberweisung oder Kredit-/Debitkarte über die e-CRK-Plattform bezahlen.
- Banküberweisung: Sie können eine traditionelle Banküberweisung auf das angegebene Bankkonto des Justizministeriums vornehmen. Die Kontodaten sind in der Regel auf dem Antragsformular oder der offiziellen Website angegeben.
- Persönliche Zahlung: Bei persönlicher Antragstellung kann die Zahlung oft in dem Büro erfolgen, in dem Sie Ihren Antrag einreichen. Erkundigen Sie sich am jeweiligen Standort nach den akzeptierten Zahlungsmethoden (Bargeld oder Karte).
Wo man sich bewerben kann #
Sie können einen Strafregisterauszug über die folgenden Kanäle beantragen:
- Online: Über die e-CRK-Plattform. Dies ist im Allgemeinen die schnellste Methode.
- Persönlich: An den Informationsstellen des Nationalen Strafregisters bei ausgewählten Amtsgerichten.
- Per Post: Durch Senden eines Antragsformulars an das Justizministerium.
Benötigte Informationen #
Um einen PCC zu beantragen, müssen Sie in der Regel Folgendes angeben:
- Ihre persönlichen Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse usw.).
- Ihre PESEL-Nummer (falls vorhanden).
- Kopien von Ausweisdokumenten.
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr von 30 PLN.
Offizielle Quellen und Links #
- e-CRK-Plattform (Elektronisches Nationales Strafregister): https://ekrk.ms.gov.pl/ep-katalog/poziom.do?oid=2.1
- Justizministerium – Nationales Strafregister: Informationen finden Sie auf der Website des Justizministeriums, wobei direkte Links zu spezifischen Gebühreninformationen variieren können. Navigieren Sie zum Abschnitt Nationales Strafregister.
Beachten Sie immer die offizielle Website des Justizministeriums oder die e-CRK-Plattform für die aktuellsten Informationen, da sich Gebühren und Verfahren ändern können.