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Arbeitserlaubnis Typ A in Polen: Was passiert mit Ihrem Aufenthaltsstatus, wenn Sie kündigen oder gekündigt werden?

Arbeitserlaubnis Typ A in Polen: Auswirkungen auf den Aufenthalt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses #

Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis Typ A in Polen besitzen und Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird (entweder durch Kündigung oder Entlassung), wirkt sich dies auf Ihren Aufenthaltsstatus aus. Hier ist eine detaillierte Aufschlüsselung:

Rechtsgrundlage #

Die wichtigste Rechtsvorschrift hierfür ist das Gesetz vom 12. Dezember 2013 über Ausländer (Ustawa o Cudzoziemcach). Die spezifischen Artikel, die sich auf Arbeitserlaubnisse und den Aufenthalt beziehen, finden Sie in diesem Gesetz.

Auswirkungen auf den legalen Aufenthalt #

Verlust des Arbeitsplatzes = potenzieller Verlust des legalen Aufenthalts: Ihr legaler Aufenthalt in Polen ist oft direkt mit Ihrer Arbeitserlaubnis verbunden. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, entfällt die Grundlage für Ihren legalen Aufenthalt (d. h. die Arbeitserlaubnis).

Meldepflicht: Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die zuständigen Behörden (in der Regel den Woiwoden (Gouverneur der Region), der die Arbeitserlaubnis ausgestellt hat) über die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu informieren. Diese Mitteilung löst eine Überprüfung Ihres Aufenthaltsstatus aus.

Karenzzeit (falls zutreffend) #

Keine automatische Karenzzeit: Das polnische Recht gewährt nach dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht automatisch eine Karenzzeit, um im Land zu bleiben. Ihr Aufenthaltsrecht ist an die Gültigkeit Ihrer Arbeitserlaubnis und den zugrunde liegenden Arbeitsvertrag gebunden.

Suche nach einer neuen Beschäftigung: Wenn Sie beabsichtigen, in Polen zu bleiben und eine neue Beschäftigung zu suchen, müssen Sie Ihren Aufenthalt auf einer anderen Grundlage legalisieren. Dies beinhaltet in der Regel die Beantragung einer neuen Arbeitserlaubnis bei einem neuen Arbeitgeber oder die Suche nach einer alternativen Rechtsgrundlage für den Aufenthalt.

Optionen nach Verlust des Arbeitsplatzes #

  • Beantragung einer neuen Arbeitserlaubnis: Der häufigste Weg ist, einen neuen Arbeitgeber zu finden, der bereit ist, Ihre Arbeitserlaubnis zu sponsern. Der neue Arbeitgeber muss in Ihrem Namen eine neue Arbeitserlaubnis beantragen. Das Verfahren ist ähnlich wie bei der Erstantragstellung.
  • Änderung der Aufenthaltsgrundlage: Erkunden Sie andere Möglichkeiten zur Legalisierung Ihres Aufenthalts, wie z. B.:
    • Befristete Aufenthaltserlaubnis für andere Umstände: Sie könnten Anspruch auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, die auf anderen Umständen als der Beschäftigung beruht, wie z. B. familiäre Bindungen, Studium oder andere im Ausländergesetz definierte spezifische Gründe.
    • Geschäftstätigkeit: Wenn Sie planen, ein eigenes Unternehmen in Polen zu gründen, können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit beantragen.
  • Ausreise aus Polen: Wenn Sie keine neue Arbeitserlaubnis oder eine andere Grundlage für einen legalen Aufenthalt erhalten können, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Polen vor Ablauf Ihrer aktuellen Erlaubnis zu verlassen.

Wichtige Überlegungen #

  • Frist zur Legalisierung des Aufenthalts: Handeln Sie umgehend. Warten Sie nicht bis zum Ablauf Ihrer aktuellen Arbeitserlaubnis, um mit der Legalisierung Ihres Aufenthalts auf einer neuen Grundlage zu beginnen. Beantragen Sie so schnell wie möglich nach dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes eine neue Erlaubnis oder ändern Sie die Grundlage Ihres Aufenthalts.
  • Kontaktieren Sie das Woiwodschaftsamt: Das Woiwodschaftsamt (Urząd Wojewódzki) ist die wichtigste Behörde, die sich mit Ausländerangelegenheiten befasst. Wenden Sie sich direkt an das Amt, um spezifische Ratschläge zu Ihrer Situation zu erhalten.
  • Rechtliche Unterstützung: Ziehen Sie in Erwägung, sich von einem auf Ausländerangelegenheiten spezialisierten Einwanderungsanwalt oder Rechtsberater rechtlich beraten zu lassen. Diese können Ihnen eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung anbieten.
  • Schengen-Raum: Denken Sie daran, dass selbst wenn Sie ein gültiges Visum oder eine gültige Erlaubnis von einem anderen Schengen-Land haben, dies Ihnen nicht automatisch das Recht einräumt, ohne ordnungsgemäße polnische Genehmigung in Polen zu arbeiten oder sich dort aufzuhalten.

Offizielle Ressourcen #

  • Gesetz über Ausländer (Ustawa o Cudzoziemcach): Link zum Gesetz über Ausländer (polnische Sprache)
  • Websites der Woiwodschaftsämter: Jede Woiwodschaft (Region) in Polen hat eine eigene Website mit Informationen für Ausländer. Suchen Sie die Website für die Region, in der Sie leben oder leben möchten.
  • gov.pl: Die offizielle Website der polnischen Regierung bietet allgemeine Informationen zu Einwanderung und Arbeitserlaubnissen.

Haftungsausschluss: Einwanderungsgesetze und -bestimmungen können sich ändern. Überprüfen Sie die aktuellsten Informationen immer bei den zuständigen Behörden oder Rechtsexperten.

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