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Slowakei: Welche Dokumente benötigen Familienangehörige für eine Aufenthaltserlaubnis?

Slowakei: Dokumente für die Aufenthaltserlaubnis von Familienangehörigen #

Familienangehörige von Ausländern, denen eine Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei erteilt wurde, können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die spezifischen erforderlichen Dokumente hängen von der Art der Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers und dem Verwandtschaftsverhältnis des Familienmitglieds zu ihm ab.

Allgemeine Anforderungen für Familienangehörige #

Unabhängig von der spezifischen Art der Aufenthaltserlaubnis müssen alle Familienangehörigen, die eine Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei beantragen, in der Regel die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Antragsformular: Ein ausgefülltes Antragsformular für eine Aufenthaltserlaubnis. Sie können dieses in der Regel von der Website der slowakischen Ausländerpolizei (Cudzinecká Polícia) herunterladen.
  • Gültiger Reisepass: Der Reisepass muss mindestens drei Monate länger gültig sein als der geplante Aufenthalt in der Slowakei.
  • Passfotos: Zwei aktuelle Passfotos.
  • Nachweis des Familienverhältnisses: Dies ist ein entscheidendes Dokument und variiert je nach Beziehung:
    • Ehepartner: Heiratsurkunde (offiziell ins Slowakische übersetzt, wenn nicht auf Slowakisch, Tschechisch oder Englisch).
    • Kind: Geburtsurkunde (offiziell übersetzt, wenn nicht auf Slowakisch, Tschechisch oder Englisch).
    • Andere Angehörige: Dokumente, die die Abhängigkeit und das Familienverhältnis belegen.
  • Nachweis der Unterkunft: Dokumente, die belegen, dass das Familienmitglied eine Unterkunft in der Slowakei hat. Dies kann sein:
    • Ein Mietvertrag.
    • Eigentumsnachweis.
    • Ein Schreiben des Hauptantragstellers, das bestätigt, dass das Familienmitglied bei ihm wohnen wird, zusammen mit einem Nachweis der Unterkunft des Hauptantragstellers.
  • Nachweis der finanziellen Mittel: Dokumente, die belegen, dass das Familienmitglied über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Aufenthalt in der Slowakei zu decken. Dies kann sein:
    • Kontoauszüge.
    • Einkommensnachweis.
    • Eine schriftliche Verpflichtung des Hauptantragstellers, das Familienmitglied finanziell zu unterstützen, zusammen mit einem Nachweis der finanziellen Mittel des Hauptantragstellers. Der erforderliche Betrag entspricht im Allgemeinen dem Mindestexistenzniveau in der Slowakei.
  • Auszug aus dem Strafregister: Ein Auszug aus dem Strafregister des Herkunftslandes des Antragstellers (und jedes Landes, in dem er sich in den letzten sechs Monaten aufgehalten hat). Dieser muss offiziell ins Slowakische übersetzt werden, wenn er nicht auf Slowakisch, Tschechisch oder Englisch ist, und darf nicht älter als 90 Tage sein.
  • Krankenversicherung: Nachweis einer in der Slowakei gültigen Krankenversicherung. Dies kann sein:
    • Öffentliche Krankenversicherung (falls anspruchsberechtigt).
    • Private Krankenversicherung.
  • Verwaltungsgebühr: Zahlung der erforderlichen Verwaltungsgebühr.

Spezifische Überlegungen und Arten von Aufenthaltserlaubnissen #

Die spezifischen Anforderungen können je nach Art der Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers variieren:

  • Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis: Wenn der Hauptantragsteller eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis besitzt (z. B. für Beschäftigung, Studium oder Geschäftstätigkeit), kann das Familienmitglied eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung beantragen.
  • Daueraufenthaltserlaubnis: Wenn der Hauptantragsteller eine Daueraufenthaltserlaubnis besitzt, kann das Familienmitglied nach einer bestimmten Zeit des legalen Aufenthalts in der Slowakei (in der Regel 5 Jahre) eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Inhaber der Blauen Karte EU: Familienangehörige von Inhabern der Blauen Karte EU haben Anspruch auf erleichterte Familienzusammenführungsverfahren.

Wichtige Hinweise #

  • Offizielle Übersetzungen: Alle Dokumente, die nicht auf Slowakisch, Tschechisch oder Englisch sind, müssen von einem zertifizierten Übersetzer offiziell ins Slowakische übersetzt werden.
  • Legalisierung/Apostille: Abhängig vom Herkunftsland der Dokumente müssen diese möglicherweise legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden. Erkundigen Sie sich bei der slowakischen Botschaft oder dem Konsulat in dem Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde, nach den spezifischen Anforderungen.
  • Antragstellung: Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis muss persönlich bei der Ausländerpolizei (Cudzinecká Polícia) in der Slowakei eingereicht werden.
  • Interview: Die Ausländerpolizei kann ein Interview mit dem Antragsteller führen, um die im Antrag gemachten Angaben zu überprüfen.
  • Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis kann variieren, beträgt aber in der Regel mehrere Wochen bis einige Monate.
  • Änderungen der Vorschriften: Die Einwanderungsbestimmungen können sich ändern. Es ist daher immer ratsam, die neuesten Informationen auf der Website des slowakischen Innenministeriums (Ministerstvo vnútra SR) zu überprüfen oder einen Einwanderungsanwalt zu konsultieren.

Wo Sie weitere Informationen finden #

Haftungsausschluss: Diese Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Es ist wichtig, sich für spezifische Ratschläge in Bezug auf Ihre Situation an die zuständigen Behörden oder einen qualifizierten Juristen zu wenden.

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